Berlin. Das Klimapaket der Groko ist auch in den Landesregierungen umstritten. Teile des Pakets wurden nun vorerst vom Bundesrat gestoppt.

Viel Applaus hat die Bundesregierung für ihr Klimapaket nicht bekommen. Von einem „Päckchen“ sprachen gemäßigte Kritiker, für die Generation „Fridays for Future“, die an diesem Freitag wieder überall auf der Welt zum globalen Klimastreik auf die Straßen geht, ist es gar eine „Schande“. Und auch im Bundesrat sorgen die Ideen der großen Koalition für besseren Klimaschutz aktuell für eine angeregte Diskussion.

Direkt zu Beginn seiner Sitzung stoppte der Bundesrat mehrere Steuergesetze des Klimapakets – zumindest vorerst. Die Länderkammer sprach sich am Freitag einstimmig dafür aus, dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dieses Veto bedeutet, dass sich weitere Verhandlungen anschließen werden – und der Zeitplan der Groko ins Wanken gerät.

Die Bundesregierung hat auf die Forderungen der Länder reagiert und signalisiert, offen für Nachbesserungen am Klimapaket zu sein. In einer Protokollerklärung bekräftigt die Bundesregierung, dass sie für die Zeit ab 2022 im Wege einer Rechtsverordnung erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen regeln werde. Verhindert werden soll, dass Firmen wegen Belastungen abwandern und in anderen Ländern CO2 ausstoßen.

Die Protokollerklärung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, die Bundesregierung werde alle relevanten Beteiligten, insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in den Prozess einbeziehen.

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Klar war schon vor den Verhandlungen an diesem Freitag: Keines der Bundesländer ist uneingeschränkt zufrieden mit dem Klimapaket. Wir erklären, wie die Streitpunkte im Bundesrat aussehen:

Klimapaket im Bundesrat – worum geht es überhaupt?

Union und SPD haben Monate gebraucht, um sich auf ein Klimaschutzprogramm 2030 zu einigen – nun soll es möglichst schnell umgesetzt werden. Allerdings steht das Klimapaket seit seiner Vorstellung durch die große Koalition in der Kritik – auch bei den Bundesländern, die nun darüber im Bundesrat diskutieren.

Viele wichtige Gesetze hat der Bundestag schon durchgewunken – denn die Fraktionschefs saßen mit am Verhandlungstisch. Die Länderchefs dagegen haben zum Teil aber andere Vorstellungen – und die Grünen erst recht, die in zehn Ländern mitregieren und Gesetze im Bundesrat blockieren können.

Als wahrscheinlich galt schon vor den Verhandlungen, dass die Länder wegen Steuergesetzen den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundesrat einberufen werden. Die umstrittenen Gesetze sollen die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets und die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung regeln. Die Länder fordern mehr Kompensationen für Steuerausfälle.

Die große Frage ist, ob die Länder auch beim Klimaschutzgesetz, der Erhöhung der Ticketsteuer für Flüge und der Einführung eines CO2-Preises für Verkehr und Heizen den Vermittlungsausschuss verlangen. Dies wären dann Verhandlungen über ein Gesamtpaket. Diese drei Gesetze sind zwar nicht zustimmungsbedürftig – der Bundesrat kann aber auch hier die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlangen.

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    Kritik gibt es vor allem am geplanten CO2-Preis. Er soll von 2021 an klimaschädliche Brennstoffe aus Öl, Erdgas und später auch Kohle verteuern – und so einen Anreiz für Entwicklung und Kauf klimafreundlicher Autos und Heizungen setzen.

    Raffinerien und Gas-Händler sollen dafür Zertifikate kaufen, zum Start für 10 Euro pro Tonne pro Tonne Kohlendioxid (CO2). Benzin soll dadurch zunächst um etwa drei Cent pro Liter teurer werden. Bis 2025 soll der CO2-Preis auf 35 Euro steigen. Ab 2026 soll er in einem Handel mit Verschmutzungsrechten teils dem Markt überlassen werden, aber zunächst bei 60 Euro gedeckelt sein.

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      Vor allem die Grünen halten den Einstiegspreis von zehn Euro aber viel zu niedrig. Dies werde keine Lenkungswirkung haben, damit Menschen sich etwa ein umweltfreundlicheres Auto kaufen. Die Grünen wollen einen Einstiegspreis von mindestens 40 Euro pro Tonne – auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), der mit FDP und Grünen regiert, hatte sich dafür ausgesprochen.

      Daneben haben die Länder Zweifel, ob die bisher geplante energetische Gebäudesanierung ausreicht, um Klimaziele zu erreichen. Außerdem geht es um die genauen Förderkriterien. Auch am Sinn einer höheren Pendlerpauschale gibt es Kritik.

      Und es geht – natürlich – ums Geld. Durch die geplanten Klimaprogramme würde es zu hohen Steuerausfällen für Bund, Länder und Kommunen kommen. Die Länder monieren, dass Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen nicht vollständig kompensiert werden, und wollen höhere Umsatzsteueranteile. Mehreinnahmen landeten zu einseitig beim Bund. Die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister gehe von Mindereinnahmen von rund einer Milliarde Euro allein für das Jahr 2023 für Länder und Kommunen aus, heißt es aus Sachsen.

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      Wie könnte der Vermittlungsausschuss das Klimapaket beeinflussen?

      Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Er wird eingeschaltet, um bei umstrittenen Gesetzesvorhaben eine Einigung zu erzielen. Das Klimapaket könnte also in Teilen neu geschnürt werden müssen, wenn er demnächst zusammen kommt.

      Um den Ausschuss einzuberufen, sind im Bundesrat 35 von 69 Stimmen notwendig. Enthaltungen wirken wie ein Nein. Findet der Ausschuss einen Kompromiss, müssen Bundestag und Bundesrat diesen noch billigen. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 ihrer Mitglieder in den Vermittlungsausschuss, insgesamt sind es also 32.

      Wie ist der Zeitplan für das Klimapaket?

      Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hätte gerne eine Einigung im Vermittlungsausschuss noch vor Weihnachten, damit wichtige Teile des Klimaschutzprogramms schnell in Kraft treten können. Dieser Zeitplan wird in den Ländern aber als mindestens ambitioniert, wenn nicht unrealistisch gesehen.

      Wegen bestimmter Fristen könnte der Vermittlungsausschuss erstmals am 5. Dezember zusammentreffen. Am 19. Dezember schon müsste der Bundestag einem Kompromiss zustimmen, am 20. Dezember der Bundesrat. Sonst geht es erst im neuen Jahr weiter.

      Falls über ein Gesamtpaket verhandelt wird, könnte es neben der Frage der Kostenaufteilung noch einmal Bewegung geben beim CO2-Einstiegspreis. Die Grünen würden sogar gern das ganze Konstrukt ändern. Sie (und auch Politiker anderer Parteien) bezweifeln, dass die Idee – erst Festpreis, dann Emissionshandel – verfassungskonform ist.

      Auch Änderungen bei der energetischen Gebäudesanierung sind denkbar, zum Beispiel strengere Kriterien für Förderungen. Auf dem Prüfstand stehen könnte auch die genaue Ausgestaltung der Pendlerpauschale ebenso wie die geplante höhere Ticketsteuer bei Flügen.