Hamburg. Gegen den mutmaßlichen Messerstecher von Hamburg startete jetzt der Mordprozess. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig.
Gut fünf Monate nach dem Messerattentat in einem Hamburger Supermarkt mit einem Toten und sechs Verletzten hat der angeklagte Palästinenser die Bluttaten gestanden.
Der Anwalt des abgelehnten Asylbewerbers verlas am Freitag zu Prozessbeginn vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ein Geständnis. „Er bekennt sich in allen Anklagepunkten ausdrücklich schuldig“, erklärte er. „Die Taten hatten aus seiner Sicht einen religiösen Hintergrund.“
Laut Bundesanwaltschaft handelte der Täter aus einer islamistischen Gesinnung heraus. Ihm sei es darum gegangen, so viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens wie möglich zu ermorden. Die Anklage hält ihn für voll schuldfähig und wirft Ahmad A. Mord sowie versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung in sechs Fällen vor.
Sein Anwalt sagte, der Angeklagte habe unter einer sehr großen Anspannung gestanden, aus der heraus er die Taten begangen habe. Der Prozess hatte am Morgen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen.
Juli 2016 stach Angeklagter zwei Menschen nieder
Ende Juli vergangenen Jahres soll der 26-Jährige in einem Hamburger Supermarkt ein Küchenmesser aus der Auslage genommen und zwei Kunden niedergestochen haben. Einer starb noch am Tatort, der andere wurde später in einer Notoperation gerettet. Nach Überzeugung der Anklage rannte der Mann aus der Edeka-Filiale auf die belebte Einkaufsstraße „Fuhle“ und verletzte noch fünf weitere Menschen.
Messerangriff in Hamburger Supermarkt
Die Behörden gehen von einem Einzeltäter aus, der sich selbst radikalisierte. „Einer, der die Religion nur benutzt hat, um seine Tat vor sich selbst zu rechtfertigen“, wie der Hamburger Verfassungsschutzchef Torsten Voß der Wochenzeitung „Die Zeit“ vor einigen Wochen sagte.
Angeklagter war vorbestraft
Für hitzige Diskussionen hatte der Fall im Sommer auch gesorgt, weil der Mann eigentlich nach Norwegen hätte abgeschoben werden können. Dort hatte er zu einem früheren Zeitpunkt gelebt. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge versäumte eine Frist. Ende 2016 wurde der Asylantrag in Deutschland dann abgelehnt. A. wollte wohl auch ausreisen, doch das scheiterte an fehlenden Papieren.
Es gab zudem vor der Tat Hinweise auf die Radikalisierung und psychische Labilität des Mannes. Die Behörden mussten einräumen, diesen Aussagen nicht schnell und gründlich genug nachgegangen zu sein. Bis zum 2. März sind neun Verhandlungstage angesetzt. (dpa)