Berlin. Die Steuererklärung 2021 kann bis Ende Oktober abgegeben werden. Mit einem Steuerberater bleibt noch mehr Zeit. Das sind die Fristen.

Gute Nachrichten für alle, die ihre Steuererklärung gerne in letzter Minute abgeben: Steuerliche Neuerungen rund um Homeoffice-Pauschale und Kurzarbeitergeld haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern eine um drei Monate verlängerte Abgabefrist beschert. Wer die Steuererklärung selbst in die Hand nimmt, muss sie also nicht wie bisher am 31. Juli. abgeben, sondern die Angaben bis zum 31. Oktober ans Finanzamt übermitteln.

Wem auch diese Zeit für die Steuererklärung nicht ausreicht oder wer prinzipiell auf die Expertise von Steuerberatungen oder einem Lohnsteuerhilfeverein setzt, kann sich aktuell noch entspannt zurücklehnen. Das Finanzamt gewährt bei professioneller Hilfe generell einen Aufschub um sieben Monate. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben Monaten des Jahres zu erledigen.

Steuererklärung erst eineinhalb Jahre später fällig

Damit ist grundsätzlich der letzte Tag im Februar des übernächsten Jahres die Abgabefrist für ratsuchende Steuerpflichtige, also eigentlich bis zum 28. Februar 2023 für das Steuerjahr 2021. Das Vierte Corona-Steuergesetz sieht aber noch weitere Erleichterungen vor. Die Unterlagen müssen dem Finanzamt nun bis spätestens 30. August 2023 vorliegen.

 ohne Steuerberatungmit Steuerberatung
Steuererklärung 202131. Oktober 202231. August 2023
Steuererklärung 202031. Oktober 2021 (bereits abgelaufen)31. August 2022

Durch die Fristverlängerungen der Bundesregierung haben sogar einige Steuererklärungen für 2020 noch mehr Zeit. Wer sich selbst darum gekümmert hat, musste die Formulare bereits einreichen – wer sie aber über einen Steuerberater einreichen will, hat dafür nun bis zum 31. August 2022 Zeit. Ursprünglich wäre die Frist bereits Ende Mai 2022 abgelaufen. Die verlängerten Fristen sollen allerdings schrittweise zurückgeführt werden, um im Jahr 2025 wieder den Normalzustand zu erreichen.

Viele Arbeitnehmende müssen keine Steu­er­er­klä­rung abgeben

Betroffen von der neuen Steuererklärungsfrist sind nur diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Hierzu zählen unter anderem Arbeitnehmende, die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro beziehen. Diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, können dies noch vier Jahre nach Ablauf eines Steuerjahres tun. (fmg/dpa)

Dieser Artikel erschien zuerst auf waz.de.