Berlin. Das Kriminalgericht Moabit hat sein Urteil im Fall des Tiergarten-Mords verkündet. Der angeklagte russische Staatsbürger ist schuldig.

Im Prozess um einen mutmaßlichen russischen Auftragsmord im Kleinen Tiergarten in Berlin ist der Angeklagte am Mittwoch zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sah es als erwiesen an, dass der russische Staatsbürger im August 2019 einen tschetschenischstämmigen Georgier in dem Park mitten in der Hauptstadt erschossen hatte.

Mehr als ein Jahr lang hatten die Richter versucht, die Hintergründe der Erschießung des Georgiers zu klären. Die Staatsschutzkammer sieht es nun als erwiesen an, dass der Angeklagte im Auftrag des russischen Staates gehandelt hat. "Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet", sagte der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi bei der Urteilsbegründung. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft. Das nun verkündete Urteil könnte schwere politische Folgen haben und der neuen Bundesregierung eine diplomatische Krise bescheren.

Die Richter erkannten zusätzlich auf die besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach damit der Forderung der Bundesanwaltschaft, die wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen und die Anklage übernommen hatte. Die Verteidigung des Beschuldigten forderte Freispruch.

Mord an Georgier in Berlin: Steckte der russische Geheimdienst dahinter?

Der Verurteilte ist ein 56 Jahre alter Russe, der mit einer Scheinidentität nach Berlin gereist sein soll. Das Berliner Gericht sieht es als erwiesen an, dass er am 23. August 2019 den 40 Jahre alten Georgier in der Parkanlage Kleiner Tiergarten mit drei Schüssen aus einer Pistole mit Schalldämpfer erschossen hat. Der Getötete, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, war von russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.

Die Bundesanwaltschaft hatte darin das Motiv für die Tötung gesehen. Der Mann sei insbesondere deshalb als Staatsfeind betrachtet worden, weil er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe. Es wird angenommen, dass der verurteilte Täter ein früherer Oberst des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB ist. Der Angeklagte soll demnach eigens für die Tat mit einer Aliasidentität über Umwege nach Berlin gereist sein.

Tiergarten-Mord: Täter bestreitet Verbindung zu Russland

Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach dem Verbrechen in der Nähe des Tatorts von Polizisten festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der Fall wurde vor einem Staatsschutzsenat verhandelt. Die russische Seite wies die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmords als haltlos zurück. Der Beschuldigte selbst hatte zu Beginn des Prozesses über seine Anwälte erklären lassen, er heiße Vadim S., sei 50 Jahre alt und Bauingenieur. Verbindungen zum russischen Staat bestritt der Mann.

Die Tat und die Ermittlungen dazu belasten das Verhältnis zwischen Russland und Deutschland schwer. Nach der Tat wies die Bundesregierung als Reaktion zwei russische Diplomaten aus.

(fmg/dpa)