Berlin. SPD, Grüne und FDP wollen anstelle von Hartz IV ein sogenanntes Bürgergeld einführen. Doch wie genau soll die Grundsicherung aussehen?

  • Die mögliche Ampel-Koalition will das Hartz-IV-System reformieren
  • Das Arbeitslosengeld II soll durch ein Bürgergeld ersetzt werden
  • Was bedeutet das? Wo liegen die Unterschiede? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Es wird die erste Runde der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP. An diesem Donnerstag kommen die Ampel-Partner in Berlin zusammen. Und wenn es bei den bisherigen Plänen der drei Parteien bleibt, dürfte mit dem Beginn der Regierungsgespräche auch das Ende von Hartz IV nahen.

Denn die Ampel-Koalition im Bund will das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II durch ein Bürgergeld ersetzen. Darauf hatten sie sich unlängst in ihrem Sondierungspapier verständigt. Dort heißt es: „Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen.“

Schon jetzt ist aber klar, dass einige zentrale Bestandteile von Harz IV auch in einem neuen Bürgergeld fortgeführt werden sollen. Auch werden längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger profitieren – anders, als man vermuten könnte. Es handelt sich nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Vielmehr bleibt es ein Instrument zur Existenzsicherung.

Dennoch ist es vor allem für SPD und Grüne, die die Hartz-Reformen während ihrer letzten gemeinsamen Regierungszeit unter dem damaligen SPD-Kanzler Gerhard Schröder ins Leben gerufen hatten, ein Abschied von einem in Verruf geratenen Begriff. „Hartz IV“ gilt meist als Synonym für Armut und staatliche Gängelung. „Bürgergeld“ klingt dagegen nach einem Verhältnis auf Augenhöhe, weniger nach Stigma. Das dürfte von den Ampel-Partnern genau so beabsichtigt sein.

Ist das Bürgergeld also nur ein hübscheres Namensschild für Hartz IV, wie Kritiker befürchten? Einzelheiten zur künftigen Ausgestaltung sind noch offen. Allerdings zeichnet sich ab, dass das Bürgergeld einige Vereinfachungen und Erleichterungen bringen dürfte.

Wie hoch ist das neue Bürgergeld und ab wann wird es ausgezahlt?

Dies ist wohl eine der brennendsten Fragen. Allerdings gibt es hierauf noch keine Antwort. Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 446 Euro im Monat, ab 2022 sind es drei Euro mehr. In ihrem Sondierungspapier haben SPD, Grüne und FDP dagegen keine Angaben zur künftigen Höhe gemacht. Das wird Teil der Verhandlungen sein. Zeitlich wird die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld Vorlauf benötigen. Sollte die neue Ampel-Regierung im Januar 2022 im Amt sein, dürfte die Einführung des Bürgergelds mindestens ein Jahr dauern.

Hartz-IV-Reform: Wer bekommt das Bürgergeld?

Es ist – ähnlich wie Hartz IV – für Langzeitarbeitslose gedacht und soll laut Sondierungspapier „Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen“. Zuletzt gab es rund 5,22 Millionen Menschen, die als Langzeitarbeitslose Hartz IV erhielten. Hinzu kommen etwa 1,1 Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter bekommen, da die Rente nicht reicht, oder die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können. Auch für sie ist das Bürgergeld gedacht.

Bürgergeld: Was ist anders als bei Hartz IV?

Die Ampel-Partner wollen die Zuverdienstmöglichkeiten für Betroffene verbessern. Derzeit lohnt es sich für Hartz-IV-Empfänger oft nicht, kleinere Jobs anzunehmen, da ihnen der Verdienst vom Regelsatz abgezogen wird. Dies soll sich ändern. Wer künftig das Bürgergeld erhält und nebenher jobbt, soll mehr Geld behalten dürfen.

Zudem wollen die Ampel-Partner „prüfen“, ob die Regelungen zu Wohnungsgröße und Vermögensanrechnung großzügiger als bei Hartz IV gestaltet werden. Beides war in der Corona-Krise der Fall. Die Vermögensprüfung wurde vorübergehend ausgesetzt. Auch für die Zukunft wäre es denkbar, dass Betroffene mehr von ihrem Vermögen behalten dürfen und trotzdem die staatliche Hilfe bekommen. Vor Corona mussten sie zunächst einen Großteil ihres privaten Vermögens verbrauchen.

Wer in einer zu teuren Mietwohnung wohnte, war vor der Pandemie zudem angehalten, sich eine billigere Bleibe zu suchen, was in Zeiten von Wohnungsnot schwer ist. In Corona-Zeiten wurden auch höhere Mieten vom Amt übernommen. Wie es künftig läuft, soll geprüft werden.

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Wie viel Hartz IV steckt weiterhin im neuen Bürgergeld?

„An Mitwirkungspflichten halten wir fest“, heißt es im Sondierungspapier. Das bedeutet, dass es auch weiterhin eine Form von Sanktionierung gibt, falls Langzeitarbeitslose beispielsweise unentschuldigt einem Termin im Jobcenter fernbleiben oder sie eine vermittelte Stelle kurzerhand nicht antreten.

Bürgergeld-Pläne der Ampel: Welche Kritik gibt es?

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrats, Wolfgang Steiger, bezeichnet das Bürgergeld als „Nebelkerze, weil die Ausgestaltung viel zu unkonkret bleibt“. Immerhin solle es bei Mitwirkungspflichten bleiben. „Ein Recht auf Faulheit zulasten der fleißigen Steuerzahler darf es nicht geben“, sagte Steiger unserer Redaktion. Wer von der Solidargemeinschaft mit Transferleistungen unterstützt werde, müsse alles ihm Mögliche unternehmen, um sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Steiger sprach sich zudem gegen eine Erhöhung der aktuellen Bezüge aus und forderte, „dass das Niveau der Grundsicherung im Wesentlichen unverändert bleibt“. Das soziale Netz dürfe nicht „zur dauerhaften Option werden“.

Dagegen forderte Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), SPD, Grüne und FDP auf, die Chance „für eine grundlegende Umgestaltung des Hartz-IV-Systems“ zu nutzen. „Hartz IV muss überwunden und nicht nur umbenannt werden“, sagte Hoffmann unserer Redaktion. Um Armut wirksam zu verhindern, müssten die Regelsätze neu ermittelt werden, „Kürzungen des Existenzminimums lehnt der DGB ab“. Hoffmann betonte, statt der „heute vielfach erlebten Gängelung“ sollten Integrationsziele einvernehmlich vereinbart, Weiterbildungsangebote verbessert und ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden.

Die Bundesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, verteidigte die Pläne gegen Kritik. „Wir wollen bei der Grundsicherung mehr ändern als nur den Namen“, sagte Baerbock unserer Redaktion. Beim Bürgergeld müsse dafür gesorgt werden, „dass es sich für Menschen deutlich lohnt, eine Arbeit aufzunehmen, auch wenn es nur eine kleine Stelle ist“. Zugleich müssten die Regelsätze ein Leben in Würde und Teilhabe an der Gesellschaft zulassen. „Wir haben das bisher in Leitlinien definiert, aber da werden wir in den Koalitionsverhandlungen noch ringen müssen“, sagte sie.

Auch Juso-Chefin Jessica Rosenthal wies Kritik am Bürgergeld zurück. Klischees von faulen Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern – „das ist ein so fatales Gesicht unseres Sozialstaates“, sagte sie unserer Redaktion. „Genau das wollen und werden wir ändern.“ Ziel sei eine Erhöhung von Schonvermögen und Regelsätzen sowie ein Existenzminimum, „das nicht gekürzt werden darf“.

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