Stuttgart/Heilbronn. Weil ein Heiratsschwindler sie betrogen hatte, musste eine Frau Hartz IV beantragen. Später forderte das Jobcenter das Geld zurück.

  • Ein Heiratsschwindler hat eine Frau aus dem Raum Heilbronn um rund 24.000 Euro betrogen
  • Die Frau wurde dadurch mittellos und beantragte Hartz IV
  • Das gewährte die Unterstützung zunächst – forderte das Geld dann aber wegen grober Fahrlässigkeit zurück

Das Landessozialgericht (LSG) Stuttgart hat der Klage einer 62-jährigen Frau gegen das Jobcenter stattgegeben. Dieses hatte von der Klägerin Hartz-IV-Zahlungen zurückgefordert, weil die Frau einem Heiratsschwindler aufgesessen war und damit ihr Vermögen grob fahrlässig verschwendet habe. Was war passiert?

Heiratsschwindler betrügt Frau um 24.000 Euro

Die Hotelfachfrau aus dem Raum Heilbronn hatte zwischen November 2016 und Januar 2017 rund 24.000 Euro nach Großbritannien überwiesen. Das Geld habe sie einem Mann geliehen, mit dem sie sich in Deutschland eine gemeinsame Zukunft habe aufbauen wollen, gab die Frau an. Weil Online-Banking nicht möglich gewesen sei, habe sie das Geld an einen "Agenten" des Mannes überwiesen.

Der Mann habe ihr gegenüber angegeben, er wolle mit seiner Tochter nach Deutschland kommen und das Geld dann zurückzahlen, so die Klägerin. Doch die für den Februar 2017 geplante Reise kam nicht zustande. Angeblich, weil sich der Mann trotz Darlehens kein Ticket für seine Tochter leisten konnte. Auch einen gültigen Darlehensvertrag hatte die Frau nicht mit ihm abgeschlossen.

Hartz IV: 62-Jährige nach Heiratsschwindel in finanzieller Not

Schlimmer noch: Weil sie durch das Darlehen mittellos geworden sei, habe sie nach der geplatzten Rückzahlung Hartz IV beantragen müssen, gab die Frau an. Bereits seit 2015 habe sie von ihrem Ersparten gelebt. Das Geld für das Darlehen habe aus dem Erbe ihrer gestorbenen Mutter gestammt.

Das Jobcenter gewährte der 62-Jährigen zunächst Hartz IV in Höhe von monatlich 770 Euro. Doch dann forderte die Behörde die gezahlten Leistungen mit Blick auf das Darlehen wieder zurück. Der Frau habe klar sein müssen, dass sie nach der Überweisung des Gelds nach Großbritannien Hartz IV benötigen würde.

Hartz-IV-Urteil: Jobcenter darf nicht prüfen, ob Geld aus Naivität verschwendet wird

Von dem Darlehens-Betrag hätte die Frau nach Berechnungen der Behörde noch 31 Monate leben können. Ihre Mittellosigkeit habe sie daher grob fahrlässig herbeigeführt und damit ihre Sorgfaltspflicht verletzt, argumentierte das Jobcenter. Einen Anspruch auf Hartz IV habe sie daher nicht.

Das sah das LSG in seinem am Montag veröffentlichten Urteil anders. Wer auf einen Heiratsschwindler hereinfalle, handele nicht sozialwidrig. Dafür sei ein Vorsatz nötig. Der Anspruch auf Hartz IV bleibe daher bestehen.

Die Frau sei vielmehr selbst Opfer eines Betruges geworden. Dass die Überweisungen von außen und im Nachhinein betrachtet nicht nachvollziehbar erschienen, machten sie noch nicht „sozialwidrig“. Es sei nicht Sache des Jobcenters zu prüfen, ob ein Verhalten naiv oder unbedacht war, betonte das LSG.

Hartz IV: Urteil könnte Präzedenzfall für Antragsteller werden

Das Urteil könnte als Präzedenzfall Signalwirkung haben, da es nicht nur für Opfer von Heiratschwindlern gilt. "Mit dem Urteil hat das Landessozialgericht klargestellt, dass Betrugsopfer grundsätzlich nicht sozialwidrig handeln, wenn sie ihr Vermögen lediglich grob fahrlässig, aber nicht mit dem Zweck, hilfebedürftig zu werden, verschwenden" sagte ein Sprecher des LSG auf Anfrage unserer Redaktion. Die Gerichtsentscheidung entspreche der gesetzgeberischen Intention, nur das absichtliche Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit zu sanktionieren.

Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Das Jobcenter könnte nun vor das Bundessozialgericht ziehen.

(mit afp)

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