Karlsruhe. Einem Hartz-IV-Empfänger stehen in der Corona-Pandemie laut Gericht 20 kostenlose FFP2-Masken - pro Woche. Gilt das für alle Empfänger?

  • Viele Hartz-IV-Empfänger können sich teure FFP2-Masken nicht leisten
  • Die Bundesregierung stellt ihnen daher zehn kostenlose Exemplare zur Verfügung
  • Laut dem Sozialgericht Karlsruhe ist dies allerdings nicht genug – es sieht einen Anspruch auf 20 Masken pro Woche

Bekommen Hartz-IV-Empfänger in der Corona-Pandemie ausreichend Unterstützung vom Staat? Über diese Frage wird seit Monaten diskutiert. Weil zuletzt vermehrt auf den Einsatz von FFP2-Masken gesetzt wird, ist die Debatte erneut aufgeflammt - denn die medizinischen Masken sind teurer und seltener verwendbar als Stoffmasken.

Die Bundesregierung entschied sich daraufhin, Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen einmalig mit einem Corona-Zuschuss von 150 Euro zu unterstützen. Zusätzlich sollen rund fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken bekommen.

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Genug scheint dies jedoch nicht zu sein. In einem Eilantrag vor dem Sozialgericht Karlsruhe beantragte ein Hartz-IV-Empfänger eine Kostenübernahme für FFP2-Masken durch das Jobcenter. Dieses hatte einen Antrag des Mannes zuvor abgelehnt. Das Gericht sprach ihm nun jedoch ein Recht auf 20 kostenlose FFP2-Masken pro Woche zu. Alternativ sei ein Hartz-IV-Zuschuss von 129 Euro pro Monat denkbar. Das Gericht hält diese zusätzlichen Leistungen bis zum Sommeranfang am 21. Juni für notwendig.

Hartz-IV-Empfänger: Eilantrag auf FFP2-Masken gestellt

Der Mann habe die "Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken" beantragt, berichtet das Sozialgericht Karlsruhe auf seiner Webseite. Konkret bedeutet das: Der Hartz-IV-Empfänger wollte kostenlose Masken – oder eben Geld.

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Die wird er nun offenbar bekommen, die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig. Inwieweit sich die Entscheidung grundsätzlich auf die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern mit Masken auswirkt, ist noch unklar.

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Zwar berichten diverse Medien, darunter das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur, Hartz-IV-Empfängern würden allgemein 20 Masken pro Wochen oder die Ersatzzahlung zustehen. Auf Anfrage dieser Redaktion hieß es von der Bundesagentur für Arbeit jedoch: "Die Entscheidung in einem Einzelfall gilt zunächst nur für diesen konkreten Fall." So sieht es auch das Bundesministerium für Arbeit, das "sich grundsätzlich nicht zu Einzelfallentscheidungen äußert".

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Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden: Hartz-IV-Empfänger haben in der Corona-Pandemie ein Recht auf kostenlose FFP2-Masken.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden: Hartz-IV-Empfänger haben in der Corona-Pandemie ein Recht auf kostenlose FFP2-Masken. © FUNKE Foto Services | André Hirtz

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FFP2-Masken ermöglichen Hartz-IV-Empfängern soziale Teilhabe

Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass Hartz-IV-Empfänger ohne FFP2-Masken "in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt" seien. Nach drei Monaten im Lockdown müssten Arbeitssuchende wieder am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.

Auf Alltags- oder OP-Masken müssten sich die Betroffenen dabei nicht verweisen lassen. Die seien für den Schutz vor einer Corona-Infektion "nicht gut genug geeignet". Zusätzlich befriedige der Bedarf an FFP2-Masken nicht nur private Bedürfnisse. Vielmehr sieht das Gericht darin einen Beitrag zum allgemeinen Infektionsschutz.

Corona: Städte- und Gemeindebund warnt vor "Wunschkonzert"

Der Städte- und Gemeindebund hat unterdessen vor einem "Wunschkonzert" in der Corona-Pandemie gewarnt. "Wir brauchen kein Wunschkonzert, sondern gemeinsame Solidarität", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. "Es vergeht derzeit kein Tag, an dem nicht bestimmte Gruppen und Organisationen neue Forderungen stellen, die aus ihrer jeweiligen Sicht ganz besonders wichtig sind."

Alle Gruppen, die Nachteile im Lockdown erleiden müssten, würden immer mehr Leistungen fordern, "ohne dass die Leistungsfähigkeit des Staates und der spätere Ausgleich auch nur erwähnt werden", erklärte Landsberg weiter. "Die Bereitstellung von FFP2-Masken soll für alle und auf Dauer kostenlos sein." Dabei bezog sich Landsberg allerdings nicht konkret auf den neuen Gerichtsentscheid.

(nfz/raer/dpa)