Berlin. Für Menschen mit Behinderung und Pflegende steigen die Pauschbeträge – mit den Änderungen könnten sie bald deutlich mehr Geld haben.

Menschen mit Behinderungen haben bald deutlich mehr Geld in der Tasche. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz zu, durch das sie in Zukunft doppelt so hohe Pauschbeträge bei ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Ähnliches gilt für Pflegende: Auch sie können zum Teil deutlich höhere Kosten ohne Nachweise geltend machen.

Menschen mit Behinderung müssen ihre Kosten nicht einzeln nachweisen, sondern können Pauschbeträge geltend machen – etwa bei Pflege oder Kosten des täglichen Lebens.

Bis zu 2840 Euro Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen

Somit müssen sie weniger Steuern zahlen, weil das zu versteuernde Einkommen sinkt. Der Pauschbetrag steigt künftig bei einem Grad der Behinderung von 50 auf 1140 Euro, bei einem Grad von 100 auf 2840 Euro – doppelt so viel wie bisher.

Steuerpflichtige, die jemanden pflegen, ohne dafür Geld zu bekommen, können einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Dieser betrug bisher 924 Euro. Künftig sind es bei Pflegegrad 2 600 Euro, bei Pflegegrad 3 insgesamt 1100 Euro und bei Pflegegrad 4 oder 5 sogar 1800 Euro. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits im Oktober zugestimmt. (te/dpa)