Berlin. 2021 wird ein neuer Bundestag gewählt. Bundesinnenminister Horst Seehofer schlägt den 26. September als Termin vor.

  • Im Jahr 2021 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt
  • Noch ist unklar, wie sehr sich die Corona-Krise auf die Wahl auswirken wird
  • Bundesinnenminister Horst Seehofer hat nun einen Termin geschlagen – den 26. September 2021
  • Auch die Länder wollen diesen Termin mehrheitlich als Wahltag

2021 wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Wie stark sich die Corona-Pandemie auf die nächste Bundestagswahl auswirken wird, ist noch längst nicht abzusehen. Relativ klar ist jetzt aber, wann gewählt werden soll: Nach Beratungen mit Ländern und Fraktionen schlägt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den 26. September 2021 als Termin für die Bundestagswahl vor.

Das geht aus einem Schreiben Seehofers hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Endgültig entscheiden muss nach dem Bundeswahlgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Laut Gesetz bestimmt der Bundespräsident den Tag der Bundestagswahl. Er folgt dabei aber in der Regel der Empfehlung der Bundesregierung, die sich vorher mit den Bundesländern, dem Bundestag und den einzelnen Fraktionen abgestimmt hat. Lesen Sie auch: Wahlrechtsreform: Warum der Bundestag verkleinert werden soll

Bundestagswahl 2021: Länder wollen mehrheitlich 26. September als Termin

„Da die Termine für Wahlen zum Deutschen Bundestag nicht mit Ferienzeiten kollidieren sollen, kommen für die nächste Bundestagswahl nur der 19. oder der 26. September 2021 in Frage. Alle anderen Termine überschneiden sich entweder mit den Zeiträumen für die Sommer- oder die Herbstferien in mehreren Ländern“, schreibt Seehofer.

Die Länder und die im Bundestag vertretenen Parteien hätten sich mehrheitlich für den 26. September ausgesprochen. Der Bundeswahlleiter habe keine Einwände angemeldet. Auch interessant: Eine Milliarde Euro: Warum der Bundestag so teuer ist

Der Bundestag wird regulär auf vier Jahre gewählt. Für Neuwahlen gibt das Grundgesetz ein Zeitfenster vor, innerhalb dessen der präzise Termin liegen muss. Der Wahltag darf nur auf einen Tag festgelegt werden, der frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt. Außerdem muss der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. (dpa/fmg)