Berlin. Der Rechtsextremist Stephan E. soll Walter Lübcke ermordet haben. Ein Video zeigt sein Geständnis, das er inzwischen zurückgezogen hat.

Der Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke hat im vergangenen Jahr bundesweit für Entsetzen gesorgt. Begangen haben soll ihn Stephan E., ein 46 Jahre alter Rechtsextremist, der wegen des Vorwurfs des Mordes zur Zeit vor Gericht steht. Das Reportageformat „STRG_F“ des Norddeutschen Rundfunks hat nun ein Video mit Ausschnitten seiner ersten Vernehmung am 23. Juni 2019 veröffentlicht. In der Aufzeichnung gesteht E. die Tat. Er spricht über den Hergang, seine Motivation und seine Radikalisierung.

In dem Video sieht man Stephan E. in einem Büroraum an einem Tisch sitzen. Er trägt ein rotes T-Shirt. Ihm schräg gegenüber sitzen zwei Beamte, die ihn befragen. „Ich habe auf Kopfhöhe gehalten und dann abgedrückt.“ Es ist eine von mehreren verstörenden Aussagen, die E. zu Protokoll gibt. Daran, dass er die Tat am 1. Juni 2019 begangen hat, lässt er in diesen Video-Ausschnitten keinen Zweifel.

Stephan E.: „Entschluss gefasst, Herrn Lübcke etwas anzutun“

Der mutmaßliche Mörder Walter Lübckes beschreibt, wie sein Hass auf den Politiker aufflammte, als dieser auf einer Bürgerversammlung in Lohfelden bei Kassel über die Aufnahme von Flüchtlingen und den Bau von Unterkünften sagte: „Da muss man für Werte eintreten. Wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Es ist ein Schlüsselmoment.

E., der wegen eines Messerangriffs auf einen türkischen Imam und weiterer Gewalttaten zu einer Jugendhaftstrafe verurteilt worden war, sagt in der Vernehmung, er habe anschließend „einen Hass bekommen“. Er sei „richtig emotional aufgeladen“ gewesen. „STRG_F“ zeigt Bilder der Versammlung aus dem Jahr 2015. Nach Lübckes Aussage ruft Stephan E. „Verschwinde!“ in Richtung des Redners.

In den Folgejahren sieht sich der heute 46-Jährige immer wieder diverse Anschlagsvideos an, berichtet er den Beamten, etwa aus dem neuseeländischen Christchurch, wo ein Rechtsterrorist in zwei Moscheen 51 Menschen tötete, oder aus Nizza. Im Juli 2016 hatte ein islamistischer Attentäter mit einem Lkw 86 Menschen getötet und Hunderte weitere verletzt. „Spätestens nach dem Anschlag von Nizza habe ich den Entschluss gefasst, Herrn Lübcke etwas anzutun“, erzählt E..

Mutmaßlicher Mörder berichtet vom Hergang der Tat

Der 1. Juni 2019: Unweit von Lübckes Haus ist an diesem Tag Kirmes. Während die Menschen dort Spaß haben, ist E. zerfressen von seinem Hass. „Guck sie dir an, die feiern da. Für die scheint die Welt in Ordnung“, sagt E. rückblickend in der Vernehmung und ergänzt, was er in dem Moment dachte: „Ich möchte, dass der Terror zu ihnen kommt.“

E. berichtet, er habe sich am späten Abend auf das zuvor ausgespähte Grundstück des Politikers geschlichen. Lübcke habe auf seiner Terrasse gesessen. Dort habe Stephan E. ihn aus kurzer Distanz erschossen. So erklärt es der Angeklagte den Ermittler, vor deren Augen er die Szene im Büroraum nachstellt.

Kritik an Video mit Ausschnitten aus Vernehmung

Kritik an der Veröffentlichung des Videomaterials aus der Vernehmung von Stephan E. kommt unter anderem vom Gründer des Onlinemagazins für Medienkritik „Übermedien“, Stefan Niggemeier. „STRG_F“ setze die Motivation des Terroristen „groß in Szene“, mache ein Musikvideo draus. „Ich finde es abstoßend und verantwortungslos“, schreibt der Journalist auf Twitter.

Auch die Autoren selbst hinterfragen die Publikation ihres Videos: „Bieten wir dem vielleicht eine Bühne? Eine Bühne, die er auch sucht?“ Um gleich ein rechtfertigendes Gegenargument zu liefern: Stephan E. habe die Tat – anders als andere Attentäter – im Verborgenen begehen wollen. Das Video sei nicht durch ihn entstanden, sondern durch die Polizei.

Wie der NDR die Veröffentlichung der Vernehmung rechtfertigt

Bei „STRG_F“ habe man sich dazu entschieden, das Vernehmungsvideo zu veröffentlichen, weil es ein „zeitgeschichtliches Dokument“ sei, sagen die beiden verantwortlichen Reporter. Es sage etwas über unsere Zeit und Gesellschaft aus.

„Das hohe Berichterstattungsinteresse“ rechtfertige für den Sender eine einordnende Veröffentlichung, bekräftigte eine Sprecherin des NDR. Stephan E. sei Person der Zeitgeschichte. Und man habe die rechtlichen Grundlagen für eine Veröffentlichung intensiv geprüft.

Gericht: Veröffentlichung spielt für laufenden Prozess keine Rolle

In der Verhandlung gegen Stephan E. waren die jeweils mehrstündigen Videos von Vernehmungen des Angeklagten durch Beamte des hessischen Landeskriminalamts im Juni sowie Anfang Juli gezeigt worden. Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Mittwoch, der Senat und die Verfahrensbeteiligten seien über den Beitrag von „STRG_F“ informiert; man gehe allerdings angesichts der Qualität der Aufnahmen nicht davon aus, dass sie bei der Verhandlung mitgeschnitten worden seien.

Rechtlich spiele die Veröffentlichung des Materials für den laufenden Prozess keine Rolle, da das Material bereits in die Hauptverhandlung eingebracht worden sei. Somit sei nichts in die Öffentlichkeit gelangt, was nicht bereits Inhalt der öffentlichen Verhandlung gewesen sei.

Warum Strafverteidiger den „STRG_F“-Beitrag kritisch sehen

Der Deutsche Strafverteidiger Verband (DSV) beurteilt den Fall dennoch kritisch. Grundsätzlich sei in solchen Fällen eine Strafbarkeit nach §353d des Strafgesetzbuches denkbar, erklärte DSV-Vizepräsident Bertil Jakobson. Der Paragraf richtet sich an Amtsträger und stellt es diesen unter Strafe, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut öffentlich zu machen, bevor sie in der Verhandlung erörtert oder das Verfahren abgeschlossen ist. In konkreten Fall entfalle dies aber, sofern alle Videos bereits in der Hauptverhandlung gezeigt seien.

Laut Jakobson muss aber trotzdem der Beschuldigte geschützt werden. „Er hat Rechte, die unterlaufen werden, wenn solches Material veröffentlicht wird.“ Was noch viel gravierender sei: „Wenn das Video kursiert und Zeugen es gesehen haben, sind sie ein Stück weit beeinflusst. Sie haben einen Eindruck von der Person des Beschuldigten und könnten bewusst oder unbewusst ihre Aussage anpassen.“

„Dass Videos von Vernehmungen ins Netz gestellt werden, ist ein prinzipiell sehr befremdlicher und auch schmerzhafter Vorgang, wenngleich die Videos bereits im Strafprozess vorgeführt wurden“, sagte Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnimmt. Aus der Sicht der Nebenklage ändere der Vorgang nichts an dem Ziel: „Wir wollen die vollständige Tataufklärung erreichen.“

Lübcke-Mord: Stephan E. zog Geständnis wieder zurück

E. selbst hat sein Geständnis inzwischen wieder revidiert. In einer zweiten und dritten Vernehmung schilderte er den Ermittlern zuletzt eine völlig andere Version des Hergangs der Tat, in der nicht er Lübcke erschossen haben will, sondern die Tat seinem mutmaßlichen Komplizen Markus H. zuschreibt – und ein Versehen geltend macht. Lübcke habe bloß nur eingeschüchtert werden sollen.

Tatsächlich ist H. in dem Fall mitangeklagt – wegen Beihilfe zum Mord. Unter anderem soll er E. zur Tat motiviert und ihm das Schießen mit einer Pistole beigebracht haben.

Verhandelt wird am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Richter werden entscheiden müssen, welcher Version sie am Ende glauben. Doch schon während der beiden späteren Vernehmungen äußerte ein anwesender Richter große Zweifel an der neuen Version des Angeklagten. Es passe nicht zusammen, „warum Sie sich im Sommer des Mordes selbst bezichtigt haben, obwohl – unterstellt – in Wahrheit ein Unfall passiert ist.“ Auch das zeigt „STRG_F“ in dem veröffentlichten Video.

Verteidiger von E. wird entpflichtet

Der Prozess dürfte sich also noch in die Länge ziehen. Zumal am Dienstag bekannt wurde, dass das Gericht den bisherigen Verteidiger von E., Frank Hannig, von seiner Aufgabe entpflichtet. Hannig hatte – offenbar ohne Absprache mit seinem Klienten – ein ganz neues Tatmotiv ins Spiel bringen wollen.

Man solle einen Einbruch im Regierungspräsidium in Kassel im Juli 2019 nachgehen, bei dem Unterlagen zu Lübckes Windkraftgeschäften gestohlen worden seien, verlangte der Verteidiger. Das Gericht und die Bundesanwaltschaft wiesen den Antrag des Verteidigers scharf zurück. Sie entsprächen nicht den Interessen des Angeklagten. (mit dpa)

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