Dresden. Rechtliche Folgen drohen Kretschmer nun nicht. Allerdings könnte noch ein Bußgeld auf den sächsischen Ministerpräsidenten zukommen.

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat sich mit seinem Verzicht auf eine Atemschutzmaske nicht strafbar gemacht. Davon geht die sächsische Staatsanwaltschaft aus. Kretschmer hatte Mitte Mai in Dresden eine Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstration besucht, wo er zu den Demonstranten ohne Mundschutz sprach.

Nach dem Auftritt zeigte ein Bürger Kretschmer an. Die Ermittlungsbehörde sieht in Kretschmers Verhalten eher eine Ordnungswidrigkeit und hat die Sache an die Landeshauptstadt Dresden abgegeben. Nach einem Bericht der „Dresdner Neuesten Nachrichten“ muss die kommunale Behörde nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren prüfen – und ob 150 Euro Bußgeld gegen den Regierungschef verhängt werden.

Kretschmer hatte auf Corona-Demo auf Mindestabstand hingewiesen

Kretschmer hatte bei der Demonstration am 17. Mai in Dresden schon vor Ort erklärt, dass er eine Mund-Nase-Bedeckung normalerweise nutze, bei dieser Gelegenheit aber darauf verzichte, weil die Demonstranten einen solchen Mundschutz ablehnten.

Bei der Diskussion hatten Menschen den Regierungschef in einem Pulk umringt, obwohl dieser mehrfach auf den Mindestabstand hingewiesen hatte.

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Kretschmer war bei der Diskussion von den Gegnern der Infektionsschutzmaßnahmen auch beschimpft worden. Der Ministerpräsident hatte die Entscheidungen der Politik verteidigt und hatte zugleich um Respekt für abweichende Meinungen geworben. Nach Polizeiangaben hatten rund 180 Menschen gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie demonstriert.

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(dpa/msb)