Karlsruhe. Stephan Harbarth tritt die Nachfolge von Andreas Voßkuhle an. Der Ex-Politiker wurde zum Präsidenten des Verfassungsgerichts gewählt.

Es ist entschieden: Der frühere CDU-Politiker Stephan Harbarth wird der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er tritt damit die Nachfolge von Andreas Voßkuhle an. Der Bundesrat hatte den 48-jährigen Harbarth am Freitag einstimmig gewählt. Voßkuhle muss nach zwölf Jahren im Amt turnusmäßig ausscheiden.

Die Personalie war vorgezeichnet. Harbarth ist schon seit Ende 2018 Vizepräsident des Gerichts. Es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass der Vize an die Spitze nachrückt. Der frühere Anwalt ist in Karlsruhe außerdem Vorsitzender des Ersten Senats. Vollzogen wird der Wechsel mit der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Andreas Voßkuhle seit 2010 Verfassungsgericht-Präsident

Voßkuhles Amtszeit war eigentlich schon am 6. Mai abgelaufen. Der 56-Jährige ist seit 2008 am Bundesverfassungsgericht, seit 2010 als Präsident.

Bundesverfassungsrichter werden grundsätzlich mit Zweidrittelmehrheit wechselweise entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat gewählt. Die gleichen Regeln gelten für die Wahl von Präsident und Vizepräsident. Der Präsident des Verfassungsgerichts ist protokollarisch der fünfte Mann im Staat.

Die Parteien schlagen im Wechsel einen Kandidaten vor. Harbarth wurde 2018 von den Unionsparteien vorgeschlagen. Als CDU-Abgeordneter saß er seit 2009 für den Wahlkreis Rhein-Neckar im Bundestag. Der Familienvater ist Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, wo er auch studierte.

Die Länderkammer stimmte auch über Voßkuhles freiwerdende Richterstelle im Zweiten Senat ab. Seine Nachfolge tritt auf Vorschlag der Grünen die Frankfurter Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein an. Auch sie wurde einstimmig gewählt.

Andreas Voßkuhle muss sein Amt abgeben.
Andreas Voßkuhle muss sein Amt abgeben. © AFP | Sebastian Gollnow

Amtszeit dauert zwölf Jahre

Sind die Richter einmal im Amt, entscheiden sie unabhängig ohne parteipolitische Bindung. Die Amtszeit der 16 Verfassungsrichter dauert zwölf Jahre.

Diese Bedingungen gelten für Kandidaten:

  • mindestens 40 Jahre alt
  • haben die Befähigung zum Richteramt
  • wählbar zum Bundestag

(dpa/jha)