Berlin. Die als rechtsextremistisch eingestufte AfD-Gruppierung „Flügel“ soll sich auflösen. Höcke und Kalbitz wollen den Beschluss umsetzen.

Nach der Forderung der AfD-Spitze, den rechtsnationalen „Flügel“ der Partei aufzulösen, kündigte Brandenburgs AfD-Landes- und Fraktionschef Andreas Kalbitz an, den Beschluss des Bundesvorstands umsetzen zu wollen. „Der Erwartung werden wir auch folgen“, sagte Kalbitz am Dienstag in Potsdam.

Der Flügel sei allerdings eine informelle Interessengruppe, man könne „keine Mitgliederverzeichnisse schreddern, die es nicht gibt“, so Kalbitz. „Also wird sich das bemessen an den Aktivitäten und Außenauftritten“, kündigte Kalbitz an. Er zählt neben Gründer Björn Höcke zu den prominentesten Vertretern des „Flügels“.

Verfassungsschutz stuft „Flügel“ als extremistische Bedrohung ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ zum Beobachtungsobjekt erklärt, er sei eine „erwiesen extremistische Bestrebung“. Sie richte sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Etliche innerparteiliche Kritiker des „Flügels“ befürchten nun, dass die gesamte Partei demnächst vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Da der „Flügel“ keine formale Mitgliedschaft kenne, sei die Abgrenzung zur Gesamtpartei schwierig, heißt es.

Der AfD-Bundesvorstand hatte danach in einem Beschluss eine Erklärung gefordert, dass sich der informelle Zusammenschluss „Flügel“ bis 30. April auflöst. Danach hatte Thüringens AfD-Chef Höcke erklärt, er wolle jetzt nicht die Konfrontation suchen.

Die AfD-Politiker und Mitglieder des „Flügels“, Björn Höcke (l.) und Andreas Kalbitz.
Die AfD-Politiker und Mitglieder des „Flügels“, Björn Höcke (l.) und Andreas Kalbitz. © dpa | Patrick Pleul

AfD-„Flügel“: Kalbitz soll Mitglied der Heimattreuen Deutschen Jugend gewesen sein

Kalbitz sagte, persönlich gehe er davon aus, dass die Forderung nach schneller Umsetzung der Auflösung des „Flügels“ die Gefahr erhöhe, „dass die Gesamtpartei in den Fokus des Verfassungsschutzes gerät“. Kalbitz wies zurück, früher Mitglied der inzwischen verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) gewesen zu sein.

Zur Frage seiner Mitgliedschaft gibt es einen „Spiegel“-Bericht, der sich auf ein internes Gutachten des Verfassungsschutzes beruft. Kalbitz sagte: „Das (...) ist so falsch.“ Er habe eine unmissverständliche Erklärung dazu veröffentlicht.

Kalbitz forderte Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Wenn die Behörde dem Auskunftsersuchen nicht gerecht werde, werde er klagen. Die rechtsextreme Gruppierung HDJ steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD. Jemand, der dort früher Mitglied war, darf nicht AfD-Mitglied sein.

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AfD-„Flügel“ – Mehr zum Thema

Der Verfassungsschutz stuft den AfD-“Flügel als rechtsextremistisch ein und will ihn verschärft beobachten. Hier lesen Sie die Gründe dafür. Zuvor wurden Vorwürfe von Alexander Gauland zurückgewiesen – er verteidigte Björn Höcke im ARD-Talk. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hält die Beobachtung des „Flügels“ allerdings für richtig – und warnt die Union vor jeder Form der Kooperation mit der AfD.

(dpa/afp/reba/mbr)