Berlin. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft – den Entwurf dafür schrieben nur Männer. 33 Frauen antworten, wie es noch besser ginge.

Im Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – schon in diesem ersten Satz wird das Ansinnen der Väter und Mütter des Grundgesetzes deutlich: Das Werk, welches das Zusammenleben der Deutschen regelt, sollte ein Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Vergangenheit sein und ist es bis heute.

Anlässlich der Unterzeichnung vor 70 Jahren debattiert am Donnerstag der Bundestag zum Grundgesetz. Allerdings wurde es damals von 61 Männern und nur vier Frauen, die dem Parlamentarischen Rat angehörten, verabschiedet. Der größte Teil des Regelwerks wurde sogar schon in einem Verfassungskonvent 1948 ausgearbeitet: Dem gehörten tatsächlich ausschließlich 30 Männer an.

Das Grundgesetz – von Prominenten gelesen

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