Berlin. 2019 ändert sich einiges – vielleicht auch die umstrittenen Hartz-Gesetze. Arbeitsminister Heil hat schon einige Vorstellungen dazu.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will im kommenden Jahr die Hartz-IV-Gesetzgebung reformieren. Der SPD-Politiker ist sich bewusst, dass das für Diskussionen sorgen wird. Er erwarte „eine sehr interessante Debatte“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Trotz Heils Offenheit für Anregung, hat er schon klar Vorstellungen für Änderungen. „Überzogene Sanktionen, die in der Praxis nicht wirken, aber viele verunsichern, müssen weg. Dazu gehören die verschärften Sanktionen für unter 25-Jährige. Vor allem bin ich aber dagegen, dass auch die Kosten der Unterkunft gekürzt werden können.“

Hartz-IV-Empfänger sollen weiter Leistung bringen

Auf die Frage, ob es beim Prinzip des Förderns und Forderns bleiben solle, antwortete der SPD-Politiker: „Ich bin jedenfalls gegen eine Abschaffung von Mitwirkungspflichten.“ Es gebe im Sozialstaat eine doppelte Verantwortung – zum einen die Fürsorge des Staates gegenüber Hilfebedürftigen, zum anderen die Verantwortung jedes Einzelnen, sich selbst einzubringen. „Das heißt etwa: Wenn man das x-te Mal einen Termin beim Amt nicht wahrnimmt, sollte das Konsequenzen haben.“

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    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt weiter darauf, länger Arbeitslosengeld zu zahlen, bevor die Grundsicherung greift. „Nach dem Arbeitslosengeld I sollte es ein Anschlussarbeitslosengeld geben für weitere zwei Jahre, finanziert aus Steuermitteln“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Zahlung sollte an die Beschäftigungszeiten gebunden sein. „Das heißt, dass jemand zehn Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss, um über drei Jahre Arbeitslosengeld zu bekommen.“ (dpa/ac)