Die Stadt Bochum will den wohl rechtswidrig abgeschobenen Sami A. nicht zurückholen. Seine Anwältin fordert jetzt ein Zwangsgeld ein.
Die Anwältin des möglicherweise rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat von der Stadt Bochum das
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eingefordert. „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt der Deutschen Presse-Agentur.
Zuvor war das mit der Androhung des Zwangsgeldes versehene
ausgelaufen. Demnach musste die Stadt Bochum Sami A. am Dienstag bis Mitternacht zurückholen – was nicht passierte. Am Dienstagabend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens
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zurückgewiesen.
Bislang habe die Stadt Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es dazu unter anderem in der Begründung des OVG in Münster.
Tunesische Behörden: Sami A. kann nicht ausreisen
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zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am
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obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. (dpa)