Berlin. Mitglieder der Union und die Bundesagentur für Arbeit haben die Pläne von Arbeitsminister Heil kritisiert. Es gebe Optimierungsbedarf.

Unmittelbar vor dem erwarteten Beschluss eines Gesetzentwurfs gegen Langzeitarbeitslosigkeit im Bundeskabinett sind in der Union Forderungen nach weiteren Reformen laut geworden.

Das Reformvorhaben von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, sagte der CDU-Arbeitsmarktpolitiker Kai Whittaker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er sieht aber weiteren Reformbedarf. Betroffene müssten von den Jobcentern besser betreut werden.

Mehr Coaching gefordert

„Nur mit einem besseren Betreuungsschlüssel helfen wir jenen Menschen, die schon sehr weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind“, sagte der Abgeordnete. Immer neue Lohnkostenzuschüsse würden das Problem nicht lösen. Nach dem Gesetzentwurf von Heil sollen zehntausende Langzeitarbeitslose mit Milliardenhilfe staatlich bezuschusste Jobs bekommen.

Der CDU-Arbeitsmarktpolitiker forderte im aktuellen Gesetzesvorhaben die Ausweitung von Coaching: „Ohne intensives und langfristiges Coaching werden die angekündigten Reformmaßnahmen grandios scheitern.“ Es brauche zielgruppenspezifisches Coaching, das sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiere, so Whittaker.

Die neuen Stellen sollen dem Entwurf nach bis zu fünf Jahre lang gefördert werden, wenn die Betroffenen mindestens seit sieben Jahren Hartz IV beziehen und in dieser Zeit nur kurz erwerbstätig waren.

Bundesagentur für Arbeit sieht Optimierungsbedarf

Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht noch „Optimierungsbedarf“ bei den Plänen von

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. Um möglichst viele Firmen zu gewinnen, Arbeitsplätze dafür bereitzustellen, müsse den Arbeitgebern das Entgelt in Höhe des ortsüblichen oder tariflichen Lohns erstattet werden, forderte die Bundesagentur.

Der aktuelle Gesetzentwurf sehe jedoch vor, dass die Zuschüsse nur auf Mindestlohnniveau gezahlt werden. Viele Arbeitgeber müssten daher die Differenz zwischen Mindestlohn und ortsüblicher beziehungsweise tariflicher Entlohnung selbst tragen.

„Dies ist bei einer sehr arbeitsmarktfernen Zielgruppe eine zusätzlich Hürde für potenzielle Arbeitgeber, weil es die Beschäftigung dieser Menschen kostspielig macht“, heißt es von der BA. Der Deutsche Städtetag habe ebenfalls auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

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    Heil verteidigte seine Pläne

    Heil wies im ZDF-„Morgenmagazin“ Kritik zurück, die Förderdauer sei zu lang. Es gehe um Menschen, die seit sieben Jahren draußen seien, die nicht sofort fit für den Arbeitsmarkt seien. Diese bräuchten dann auch Zeit, um wieder Anschluss zu finden. „Diese Menschen brauchen eine längerfristige Perspektive.“

    Die Lage am Arbeitsmarkt sei zwar gut, aber nun gehe es darum, den Sockel von Langzeitarbeitslosen aufzubrechen, sagte Heil weiter. Dafür stünden vier Milliarden Euro zur Verfügung. Laut Koalitionsvertrag sind 150.000 neue Jobs geplant. Im Jahresschnitt 2017 gab es 809.000 Langzeitarbeitslose mit mehr als einem Jahr ohne Job.

    Der Lohnkostenzuschuss beläuft sich laut dem Entwurf in den ersten beiden Jahren auf Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Der Mindestlohn - derzeit 8,84 Euro - soll am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro steigen.

    Übergang in normale Beschäftigung

    Der „soziale Arbeitsmarkt“ soll den Menschen die Teilhabe am Arbeits- und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Der Übergang in eine normale Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt soll das Ziel bleiben. Deshalb soll es eine die Beschäftigung begleitende Betreuung geben, Weiterbildung und betriebliche Praktika.

    Bei Menschen, die erst seit zwei Jahren arbeitslos sind, soll es über 24 Monate hinweg Lohnkostenzuschüsse geben, im ersten Jahr 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des Lohns. (dpa)