München. Anwältin Sturm hat im NSU-Prozess betont, dass es das Trio um Zschäpe so nie gegeben habe. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders.

Rechtsanwältin Anja Sturm hat in ihrem Plädoyer im

bezweifelt, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe bei der Gründung des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) eine eigenständige Rolle spielte.

Die Anwältin stellte am Dienstag auch in Abrede, dass es das NSU-Trio mit Zschäpe und ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Sinne der Anklage tatsächlich gab. Die Trio-These sei von Ermittlern und Vertretern der Bundesanwaltschaft in mehrere Zeugen „hineingefragt“ worden, sagte Sturm.

Beate Zschäpe sei nur „Freundin“ gewesen

Mehrere Zeugen hätten etwas ganz anderes ausgesagt, argumentierte Sturm. Sie hätten sich keineswegs daran erinnert, dass Zschäpe sich politisch äußerte, für einen bewaffneten Kampf eintrat oder eine Führungsrolle in ihrer Jugendclique in Jena einnahm. Die Zeugen hätten sie eher als Freundin zunächst von Mundlos, später von Böhnhardt wahrgenommen.

Pflichtverteidiger fordern im NSU-Prozess Freilassung Zschäpes

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    Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe dagegen als gleichrangiges Mitglied des NSU und damit als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im rechtlichen Sinne. Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit sollen die beiden, die sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall das Leben nahmen, zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven.

    Verteidigern fordern Freilassung

    Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern dagegen eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise

    . (dpa)