Berlin. Der Attentäter vom Breitscheidplatz war wohl kein Einzeltäter. Laut LKA-Vermerk wurde er vermutlich von Dschihad-Predigern beauftragt.

Der Attentäter vom

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, handelte offenbar nicht als Einzeltäter, sondern womöglich auf Anweisung von Predigern einer Dschihadisten-Zelle aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das geht aus Polizeidokumenten hervor, über die der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und die „Berliner Morgenpost“ am Montagabend in einer Fernsehdokumentation in der ARD berichten.

Laut einem Vermerk des Landeskriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen vom April dieses Jahres hatte Amri bereits über Weihnachten 2015 eine etwa 30-minütige konspirative „Privat-audienz“ bei dem als Abu Walaa bekannten Prediger Ahmad A. Dieser muss sich wegen des Verdachts der Unterstützung der Terrormiliz „Islamischer Staat“ zurzeit vor dem Oberlandesgericht Celle verantworten.

Amri hatte „exklusive Beziehung“ zu dem Prediger

Amri habe den Prediger offenbar unbedingt persönlich sprechen wollen und eine „exklusive Beziehung“ zu ihm unterhalten. Weiter heißt es in dem Vermerk: „Aus heutiger Sicht kann es sich hier mit hoher Wahrscheinlichkeit nur um die ‘religiöse’ Legitimierung von Anschlägen gehandelt haben.“

Über die Kontakte Amris in die Abu-Walaa-Zelle hatten bereits mehrere Medien berichtet. Die Vermerke zeigen nun, dass deren führende Köpfe Amri nicht nur in seinen radikalen Gedanken bestärkten, sondern sie ihn möglicherweise zu dem Anschlag vom Breitscheidplatz inspirierten oder diesen sogar in Auftrag gaben. Der Verfasser des LKA-Vermerks nimmt dabei nicht nur Abu Walaa sondern auch zwei seiner engsten Mitstreiter in den Fokus.

Täter hatte „hohes Maß dschihadistischer Überzeugungen“

Zwar habe Amri bereits vor den Begegnungen mit ihnen ein „hohes Maß dschihadistischer Überzeugungen“ gehabt. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit“ sei Amri aber erst durch die Gespräche mit Abu Walaa und „mit Unterstützung der weiteren Beschuldigten“ „

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und zur Verübung des Anschlages in Berlin angeworben worden“, heißt es.

Weitere Ermittlungspanne im Fall Amri in Nordrhein-Westfalen

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    Die Einschätzungen des LKA-Vermerks vom April 2017 decken sich mit weiteren Vermerken, die im Rahmen der Ermittlungen gegen die Abu-Walaa-Zelle für die Bundesanwaltschaft verfasst wurden. So wird in einem Bericht des LKA NRW vom März 2017 erläutert, dass ein weiterer Sachverhalt darauf hindeutet, dass Abu Walaa „die Ausführung des in Rede stehenden Anschlags autorisiert hat“.

    Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe äußerte sich zur Frage, ob wegen des Verdachts einer Anstiftung zum Breitscheidplatz-Anschlag durch Mitglieder der Abu-Walaa-Zelle ermittelt wird, nicht. Auch sein Verteidiger beließ eine Anfrage unbeantwortet.

    Dieser Text erschien zuerst auf www.morgenpost.de.