Berlin. Wählerinnen und Wähler können bei der Bundestagswahl 2021 eine Erststimme und eine Zweitstimme abgeben. Wir erklären den Unterschied.

  • Bei der Bundestagswahl 2021 hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme
  • Auch wenn der Name es nicht vermuten lässt, ist die Zweitstimme die wichtigere
  • Wir erklären, was durch das Kreuz auf dem Stimmzettel entschieden wird

Wie bei jeder Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler auch im Jahr 2021 zwei Stimmen: Die Erststimme und die Zweitstimme. Mit Blick auf das Gesamtergebnis der Wahl ist vor allem die Zweitstimme von Bedeutung: Durch sie wird entschieden, wie viele Plätze eine Partei im Bundestag erhält – und damit auch, welche Parteien eine Koalition bilden können.

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Im Gegensatz zur Erststimme wählt man bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme also keinen Kandidaten, der den Wahlkreis im Bundestag vertritt, sondern eine der zur Wahl zugelassenen Parteien. Das Verhältnis der Zweitstimmen spiegelt sich am Ende im Verhältnis der Parteien im Parlament wieder.

Bundestagswahl: Worüber entscheidet Zweitstimme?

Doch das deutsche Wahlsystem – auch als personalisiertes Verhältniswahlrecht bezeichnet – ist kompliziert. Deshalb gibt es einige Regeln für die Zusammensetzung des Parlaments.

  • In den Bundestag ziehen nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten oder drei Direktmandate gewonnen haben. Andernfalls verfallen die Stimmen.
  • Werden mit der Erststimme mehr Direktkandidaten einer Partei in den Bundestag gewählt, als der Partei über die Zweitstimme Sitze zustehen, erhalten die Parteien sogenannte Überhangmandate.
  • Damit durch die Überhangmandate das Verhältnis der Zweitstimmen nicht verfälscht wird, erhalten die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate.

Durch die Überhang- und Ausgleichsmandate wächst der Bundestag immer weiter an. Zuletzt saßen darin 709 Abgeordnete – 111 mehr, als es ohne die Sondermandate wären.