Berlin. Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dennoch ist sie unbekannter als Bundestags- und Europawahl. Hier sieben Fakten.

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Mehr als 30 Millionen Menschen in Deutschland haben in den vergangenen Wochen von der Deutschen Rentenversicherung Bund Informationen zur Sozialwahl 2017 zugeschickt bekommen.

Dennoch ist ihr Bekanntheitsgrad relativ gering. Was also hat es mit dieser Wahl eigentlich auf sich? Wer darf wählen? Wer stellt sich zur Wahl? Und wie funktioniert die Stimmabgabe? Ein Überblick:

• Worum geht es bei der Sozialwahl?

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Bei dieser Wahl wird unter anderem darüber entschieden, wer in der Deutschen Rentenversicherung Bund, also dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, das Sagen hat.

Gewählt wird, wie sich die sogenannte Vertreterversammlung zusammensetzt. Dabei handelt es sich um das Parlament der Rentenversicherung, also das wichtigste Organ ihrer Selbstverwaltung. Die Vertreterversammlung setzt sich zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und Rentenempfängern, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber zusammen.

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Ein eigenes Parlament hat die gesetzliche Rentenversicherung, weil sie im Gegensatz zu privaten Versicherungen selbstverwaltet ist. Die Sozialwahl findet in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal statt. Zum ersten Mal wurde sie 1953 durgeführt.

Auch bei der Deutschen Rentenversicherung Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die jeweiligen Parlamente neu gewählt. Die Parlamente der Ersatzkassen heißen Verwaltungsräte. In den Verwaltungsräten sitzen ausschließlich Versichertenvertreter.

• Wer darf wählen?

30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger sind zur Wahl aufgerufen. Wahlberechtigt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind Versicherte und Rentenempfänger, die zum Stichtag 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Deshalb stehen Informationen zur Sozialwahl 2017 auch auf zehn verschiedenen Sprachen im Internet zur Verfügung.

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Die Versicherten und Rentenempfänger wählen bei der Sozialwahl ihre Vertreter. Es gilt das Prinzip, dass jeder, der Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, auch mitbestimmen soll.

Neben den Versicherten und Rentnern der Deutschen Rentenversicherung Bund sind auch Versicherte und Rentner der Rentenversicherung Saarland sowie Mitglieder der Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk aufgerufen, an der Sozialwahl 2017 teilzunehmen.

Für die Versicherungsnehmer bei der Barmer gilt allerdings ein anderer Stichtag. Wahlberechtigt ist dort, wer am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat. Insgesamt sind damit mehr als 51 Millionen Wahlberechtigte zur Stimmabgabe bei der Sozialwahl 2017 aufgerufen.

• Wie wird gewählt?

Die Sozialwahl 2017 ist eine reine Briefwahl. Wahllokale gibt es nicht. Die Wahlunterlagen bekommen alle Wahlberechtigten automatisch per Post zugeschickt. Da sowohl die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Saarland als auch die Ersatzkassen Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH und hkk eine Urwahl durchführen, kann es sein, dass Wahlberechtigte zwei Wahlbriefe bekommen. Ist dies der Fall, sind sie bei beiden Trägern wahlberechtigt.

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Pro Stimmzettel dürfen die Wähler nur ein Kreuzchen machen, sonst ist die Stimme ungültig. Nach der Stimmabgabe muss der Wahlzettel in den beigelegten roten Wahlbriefumschlag gesteckt – ein Stimmzettel pro Umschlag – und kostenfrei in einen Briefkasten der Post geworfen oder bei einer DHL-Station mit Briefannahme abgegeben werden. Der Stimmzettel muss unbedingt im roten Wahlbriefumschlag versendet werden, das sonst die Stimme ebenfalls ungültig ist.

• Wann wird gewählt?

Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen per Post zwischen dem 25. April und dem 11. Mai. Sobald die Unterlagen angekommen sind, ist auch die Stimmabgabe möglich. Bis zum 31. Mai müssen die Wahlunterlagen bei den Versicherungsträgern eingegangen sein. Ausschlaggebend ist also tatsächlich, wann der Briefumschlag ankommt, nicht der Poststempel.

Eine Ausnahme gibt es bei der Barmer. Weil die beiden Krankenkassen Barmer GEK und Deutsche BKK sich seit dem 1. Januar zur Barmer zusammengeschlossen haben, verschiebt sich der Wahltag bei diesem Versicherungsträger. Wegen gesetzlicher Fristen im Wahlkalender der Sozialwahl hat die Bundeswahlbeauftragte den Wahltag für Mitglieder der Barmer auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Wahlunterlagen werden den Versicherungsnehmern im September zugestellt, der Wahlumschlag muss der Barmer bis spätestens 4. Oktober vorliegen. Auch dort zählt der Posteingang, nicht der Poststempel.

• Wer steht zur Wahl?

Bei der Sozialwahl kandidieren die Versicherten selbst. Allerdings werden nicht einzelne Personen gewählt, sondern die Kandidaten treten gemeinsam in Listen an. Diese werden von den entsendenden Organisationen wie Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen zusammengestellt. Einzelne Versicherte können sich auf freien Listen aufstellen lassen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund, die DAK und die KKH haben Informationen zu den zur Wahl stehenden Listen bereits veröffentlicht. Informationen zu den bei den anderen Versicherungsträgern zur Wahl stehenden Listen sollen folgen. Eine Linkliste dazu gibt es auf der Internetseite zur Sozialwahl 2017.

• Wann steht das Wahlergebnis fest?

Spätestens zwei Wochen nach Ende der Wahlfrist am 31. Mai sollen alle Stimmen ausgezählt sein. Da die Wahl bei der Barmer durch die Fusion zu einem späteren Wahltermin (4. Oktober) stattfindet, verschiebt sich dort auch die Stimmenauszählung auf den Herbst.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht. Nur Listen, die mindestens 5 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, werden berücksichtigt.

• Wo gibt es Informationen zum Wahlausgang?

Auf der Homepage zur Sozialwahl 2017 werden alle Wahlergebnisse veröffentlicht. Auch auf den Webseiten der Versicherungsträger können nach der Wahl aktuelle Informationen abgerufen werden. Zudem berichten die Versicherten-, Mitglieder- und Kundenmagazine der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie der Ersatzkassen ausführlich über die Sozialwahl 2017. (mit dpa)