Berlin. Das Schwarzfahren soll nicht ins Gefängnis führen. Der Justizminister will aus der Straftat eine Ordnungswidrigkeit machen lassen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine Herabstufung des Schwarzfahrens von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit in Aussicht gestellt. „Wir wollen als Justizministerium im kommenden Jahr das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind“, sagte der FDP-Politiker unserer Redaktion. „Dazu gehört etwa auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht. Darunter fällt auch das Schwarzfahren.“

Schwarzfahren soll nicht mehr ins Gefängnis führen

Buschmann will auch die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe um die Hälfte reduzieren. Sie betrifft Personen, die ihre Geldbuße nicht zahlen - in vielen Fällen Passagiere ohne Fahrkarte. „In Deutschland sitzen viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, für die laut Gesetz eigentlich eine Geldstrafe angemessen ist.“ Im Knast würden sie deshalb landen, weil die verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden könne. „Wenn Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen, ist das ein Gerechtigkeitsproblem“, hob der Minister hervor.

Buschmanns Vorschlag: Wer etwa zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wurde, muss dann nicht mehr 30 Tage ins Gefängnis, wenn das Geld für die Strafe fehlt, sondern nur noch 15. Mit der Halbierung der Sätze für die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert sich dementsprechend auch die Zeit für die gemeinnützige Arbeit, mit der die Geldstrafen ebenfalls abgeleistet werden könne. Minister Buschmann: „Wir hoffen, dass sich mehr Menschen für diesen Weg der Ableistung gemeinnütziger Arbeit entscheiden. Und wir werden den Betroffenen dabei auch durch weitere Maßnahmen helfen: durch mehr Informationen und durch eine bessere Einbindung der Gerichtshilfe.“

Eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnte Buschmann allerdings ab. „Die Ersatzfreiheitsstrafe ist – trotz aller Schwierigkeiten – ein notwendiges Übel“, sagte der Minister. Denn die Justiz müsse „den Menschen klarmachen, dass es Konsequenzen hat, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen“. Studien würden zeigen, dass „Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht oder sie sogar schon die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten haben“, sagte Buschmann. „Diesen Hebel benötigt die Justiz.“

Dies zeige auch ein Blick nach Schweden*. „Dort wird die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie nie verhängt. Dort zahlen aber auch vier von zehn Personen ihre Strafe nicht. Das Land hat daher kürzlich wieder mehr Möglichkeiten zur Verhängung von Ersatzfreiheitsstrafen vorgesehen“, so der Minister.

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hatten wir den Minister fälschlicherweise damit zitiert, dass die Ersatzfreiheitsstrafe in Schweden „so gut wie abgeschafft“ sei. Der Minister hatte die Aussage später in der autorisierten Fassung des Interviews präzisiert. Wir bitten diesen redaktionellen Fehler zu entschuldigen.