Berlin. Familien mit Kindern sollen stärker unterstützt werden. Ein Überblick, wann Eltern mit welchem Zuschuss zum Kindergeld rechnen können.

Die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges belasten viele Familien schwer. Die Ampel-Koalition hat deshalb verschiedene Leistungen auch speziell für Kinder beschlossen. Sie sollen die massiv gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten abfedern. Ein Überblick mit welchen Zuschlägen zusätzlich zum Kindergeld zu rechnen ist.

Kinderbonus: 100 Euro pro Kind

Die Bundesregierung hat Ende April ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Dazu gehört auch der Kinderbonus für Familien. Er soll 100 Euro pro Kind betragen und einmalig ergänzend zum Kindergeld über die Familienkassen ausgezahlt werden. Er soll bereits im Juli auf den Konten der Familien landen und in der Regel nicht beantragt werden müssen.

Hartz IV: Kindergrundsicherung und Sofortzuschlag

Familien, die Hartz IV oder andere Sozialleistungen beziehen, sollen zur Entlastung neben dem Kinderbonus einen Sofortzuschlag für Kinder erhalten. Der Betrag von 20 Euro soll monatlich ab dem 1. Juli ausgezahlt werden. Ein zusätzlicher Antrag soll nicht notwendig sein.

Längerfristig sollen von Armut betroffene Kinder und Jugendliche eine sogenannte Kindergrundsicherung erhalten. Der Sofortzuschlag soll bis dahin als Überbrückungshilfe dienen.

Generell geht es bei der Leistung um junge Menschen die Anspruch auf Grundsicherung, Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. (fmg)

Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.