Berlin. Die Bundesversammlung ist ein nicht-ständiges Verfassungsorgan, das den Bundespräsidenten wählt. Die wichtigsten Fakten zum Gremium.

  • Die Bundesversammlung kommt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen
  • Das ist auch am Sonntag der Fall – dann wird mutmaßlich Amtsinhaber Frank-Walter Steinmeier im Amt bestätigt
  • Fast 1500 Politiker und berühmte Persönlichkeiten dürfen abstimmen – doch was genau ist die Bundesversammlung eigentlich? Wie setzt sie sich zusammen? Alle Infos

Mit derart vielen Stimmberechtigten wird in Deutschland über kein anderes politisches Amt direkt entschieden: Fast 1500 Politiker und Promis wählen am 13. Februar den Bundespräsidenten. Sie bilden die sogenannte Bundesversammlung.

Dieses Gremium ist ein nicht-ständiges Verfassungsorgan. Die Versammlung soll durch ihre Zusammensetzung die Gemeinsamkeit von Bund und Ländern repräsentieren. Die Mitglieder der Bundesversammlung wählen den Bundespräsidenten. Dabei handelt es sich aber nicht nur um Berufspolitiker.

Mitglieder und Größe: Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen?

Die Bundesversammlung setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestags (derzeit 736) und einer gleich großen Zahl von Mitgliedern zusammen, die von den Parlamenten der Länder entsandt werden. Bei der 17. Bundesversammlung am 13. Februar werden also insgesamt 1472 Mitglieder abstimmen. Man spricht hier von „geborenen Mitgliedern“ aus dem Bundestag und „gekorenen Mitgliedern“ aus den Bundesländern.

Wie viele Mitglieder ein Bundesland jeweils entsenden darf, hängt von dessen Bevölkerungszahl ab. Die Landtage wählen die Mitglieder nach der Nominierung durch die Fraktionen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Häufig werden Landtagsabgeordnete vorgeschlagen und gewählt, doch die Fraktionen nominieren immer häufiger auch Kommunalpolitiker und Prominente wie Sportler oder Musiker. So sind in diesem Jahr beispielsweise der Berliner Virologe Christian Drosten und der Fußballer Leon Goretzka stimmberechtigt.

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Gesetzliche Regelungen zur Bundesversammlung

Die Einzelheiten zur Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung sind in Artikel 54 des Grundgesetzes sowie im Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung geregelt. Danach stellt die Bundesregierung gemäß Paragraf 2 Absatz 1 dieses Gesetzes rechtzeitig fest, wie viele Mitglieder die einzelnen Landtage in die Bundesversammlung entsenden, und gibt dies im Bundesgesetzblatt bekannt. Grundlage dafür ist der aktuelle Bevölkerungszensus laut Statistischem Bundesamt.

Amt des Bundespräsidenten: Wer kann kandidieren?

Grundsätzlich gibt es nur wenige Einschränkungen für die Kandidatur: Für die Wahl zum Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung Personen vorschlagen. Als Kandidat oder Kandidatin können alle Deutschen vorgeschlagen werden, die das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Es können daher auch „normale Bürger“ nominiert werden und nicht Politiker. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl 2022.

Wann tritt die Bundesversammlung zusammen?

Gemäß des Grundgesetzes wird der Bundespräsident immer für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (Artikel 54 Absatz 4 GG). Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen. Die aktuelle Amtszeit von Frank-Walter Steinmeier läuft am 18. März 2022 ab. Der Termin für die Bundesversammlung wurde daher auf den 13. Februar gelegt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) steht am 12.02.2017 im Reichstag in Berlin nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten am Rednerpult. Zur Wahl des neuen Bundespräsidenten tritt am Sonntag in Berlin die Bundesversammlung zusammen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) steht am 12.02.2017 im Reichstag in Berlin nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten am Rednerpult. Zur Wahl des neuen Bundespräsidenten tritt am Sonntag in Berlin die Bundesversammlung zusammen. © Bernd von Jutrczenka/dpa | Bernd von Jutrczenka/dpa

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Was ist das Besondere an der Bundesversammlung?

Im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen wie beispielsweise Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, ist die Bundesversammlung ein nicht-ständiges Verfassungsorgan – sie löst sich nach der Wahl des Bundespräsidenten wieder auf und tritt im Regelfall erst wieder – in neuer Konstellation – nach fünf Jahren zusammen. Außerdem ist die Wahl des Bundespräsidenten die einzige Aufgabe der Bundesversammlung – es gibt keine weiteren Funktionen des Gremiums.

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Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.

(bml)