Berlin. Wer die Bundesregierung verlässt, fällt weich: Übergangsgeld und Rentenansprüche. Wie die Versorgung abgewählter Minister aussieht.

Für Anja Karliczek ist die Abwahl ein herber Verlust. Buchstäblich. Ein paar Tage länger im Amt und die CDU-Bildungsministerin hätte Ansprüche auf eine Pension von fast 4600 Euro im Monat erworben.

Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, kann sich im Alter über eine Pension von 4.560 Euro im Monat freuen. Ein Problem der ausscheidenden Kabinettsmitglieder der großen Koalition ist, dass sie erst am 14. März 2018 ins Amt kamen. Die Koalitionsverhandlungen hatten sich ungewöhnlich lang hingezogen, fast ein halbes Jahr. Das rächt sich jetzt.

Pensionen: Erste Ansprüche nach vier Jahren

Der Gesetzgeber lässt eigentlich fünfe gerade sein. Ein Jahr ist nicht gleich ein Jahr. In Paragraph 15 Absatz vier des Bundesministergesetzes heißt es, „bei der Berechnung der Amtszeit nach Absatz 1 und Absatz 3 Satz 2 gilt ein Rest von mehr als zweihundertdreiundsiebzig Tagen als volles Amtsjahr“.

Bei der Amtsübergabe am Mittwoch an die FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger ist Karliczek in diesem Jahr 269 Tage im Amt. Sie verpasst die Mindestzeit von drei Jahren und 273 Tagen knapp und geht leer aus. In der Nikolauswoche ist es eine Knecht Ruprecht-Geschichte.

Ihre Kabinettskollegen Julia Klöckner (CDU, Agrar), Jens Spahn (CDU, Gesundheit) und Andreas Scheuer (CSU, Verkehr) haben bereits vor ihrer Amtszeit als Staatssekretäre Pensionsansprüche erworben. Ihre Dienstzeiten werden kumuliert.

Die Bundesminister fallen weich

Keine Sorgen müssen sich erst recht Kabinetts-Oldies wie Horst Seehofer (CSU, Inneres), Peter Altmaier (CDU, Wirtschaft), Gerd Müller (CSU, Entwicklungshilfe), Helge Braun (CDU, Kanzleramt) oder Heiko Maas (SPD, Auswärtiges Amt) machen.

Annegret Kramp-Karrenbauer wurde erst im Juli 2019 Bundesministerin der Verteidigung. Sie hat aber - wie Seehofer - einst als Ministerpräsidentin Pensionsansprüche erworben.

Der 72-Jährige Seehofer war zum dritten Mal Bundesminister, saß im bayrischen Landtag und im Bundestag. Er hat vielfach Ansprüche, die miteinander verrechnet und umgehend fällig werden, weil er das Renteneintrittsalter erreicht hat.

Übergangsgeld bis zu zwei Jahre lang

Für Bundesminister gilt die gleiche Regelaltersgrenze wie für Bundesbeamte, also die schrittweise Anhebung auf 67. Doch können ehemalige Minister unter Umständen mit 60 Jahren ihr Ruhegehalt in Anspruch nehmen – allerdings mit Abschlägen.

Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, hat Anspruch auf eine Pension von 4.560 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt sie um 393 Euro monatlich bis maximal 11.796 Euro.

Seehofer war sechs Jahre lang Gesundheitsminister (1992 bis 1998), drei Jahre Landwirtschaftsminister (2005 bis 2008) und zuletzt noch mal fast vier Jahre lang Innenminister - macht insgesamt rund 13 Jahre. Allein als Bundesminister winkt ihm eine Pension von schätzungsweise 8000 Euro.

Versorgung „besonders großzügig“

Dazu kommen seine Ansprüche als Abgeordneter in Bayern und im Bund. Die Personalabteilung im Innenministerium braucht womöglich sowohl einen Mathematiker als auch einen Juristen, um all die Ansprüche zu ermitteln und miteinander zu verrechnen. Viele Ämter erhöhen später die Pensionen.

Die Ruhegehaltsregelungen sind aus der Sicht des Bundes der Steuerzahler „besonders großzügig“. Generell gelte: Wer die Bundesregierung verlasse, „fällt erst einmal weich.“ Damit ist das Übergangsgeld gemeint.

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Wer Bundesminister wird – sei es nur für einen Tag -, dem steht ein Übergangsgeld zu: Mindestens sechs Monate lang oder rund 73.980 Euro, höchstens über zwei Jahre oder knapp 221.940 Euro.

Pension wird mit Übergangsgeld verrechnet

Bundesminister erhalten ein „stattliches Salär“ (Steuerzahlerbund) von rund 16.440 Euro im Monat. In den ersten drei Monaten nach Ausscheiden bekommen sie die Amtsbezüge (bei der Bundeskanzlerin rund 20.179 Euro) in voller Höhe gezahlt. Ab dem vierten Monat erhalten sie die Hälfte. So kommt man nach sechs Monaten auf 73.980 oder nach zwei Jahren auf 221.940 Euro.

Die Bezugsdauer richtet sich danach, wie lange jemand im Amt war. In §14 Absatz zwei heißt es: „Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat“.

Versorgungsansprüche: Berechnungen hochkompliziert

Alle ausscheidenden Minister waren mindestens zwei Jahre dabei und haben Anspruch auf ein zweijähriges Übergangsgeld. Ab dem zweiten Monat wird es angerechnet und verrechnet mit privaten Einkünften oder Diäten, wenn jemand wie beispielsweise Spahn oder Scheuer im Parlament bleibt.

Treffen Übergangsgeld und Ruhegehalt zusammen, „wird das Übergangsgeld um das Ruhegehalt gemindert“, schreibt das Gesetz vor. Das gilt für Seehofer und in ein paar Monaten für Gerd Müller. Kramp-Karrenbauer ist 59, Altmaier 61 Jahre. Rein finanziell rechnet sich bei ihnen eher, die zweijährige Übergangsphase auszuschöpfen und erst danach eine frühzeitige Pensionierung ins Kalkül zu ziehen.

Keine Pension nach weniger als vier Jahren

Die Berechnung ist im Einzelfall hochkompliziert, weil es auf die genauen persönlichen Angaben ankommt. Altmaier ist nicht nur seit 1994 im Bundestag und drei Mal Bundesminister (Kanzleramt, Umwelt, Wirtschaft, interimsweise auch Finanzminister) gewesen, sondern war auch EU-Beamter.

Müller, wie Altmaier nicht mehr Abgeordneter, saß genauso lange im Bundestag und war außerdem Bürgermeister und EU-Abgeordneter – auf jeder Ebene greifen unterschiedliche Regelungen.

Karliczeks Fall ist hingegen eindeutig. Hätte die SPD die Wahl verloren und wäre in der Opposition gelandet, wäre das finanzielle Fallbeil für ihre Kollegen Christine Lambrecht und Hubertus Heil (beide SPD) gefallen. Es gibt einen geldwerten Unterschied zwischen Verlierern und Gewinnern der Bundestagswahl.