Berlin. Bund und Länder haben beim Gipfel bekräftigt, die Notbremse konsequent umsetzen zu wollen. Doch wie und wo greift die Regelung konkret?

  • Der Beschluss des jüngsten Corona-Gipfels zeigt: Bund und Länder wollen die vereinbarte sogenannte "Notbremse" konsequent umsetzen
  • Ab einer zu hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen innerhalb eines kurzen Zeitfensters sollen strengere Maßnahmen greifen
  • Lesen Sie hier, ab welcher Schwelle das gilt, um welche Regeln es geht und wie die Chancen für die Einhaltung der Notbremse stehen

In dem Beschluss, den Bund und Länder bei ihrer Corona-Telefonschalte am Montag erarbeitet haben, wird erneut auf die "konsequente Umsetzung" der Notbremse verwiesen. Sie soll dann greifen, wenn die Zahl der Corona-Neuinfektionen in einzelnen Landkreisen oder Bundesländern außer Kontrolle zu geraten droht. Doch was ist darunter eigentlich genau zu verstehen?

Was heißt das eigentlich - Notbremse?

Seit 3. März gelten vielerorts Lockerungen. So dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartencenter und Baumärkte, aber auch Friseure bundesweit wieder öffnen. Kosmetiker und Fußpfleger dürfen in einigen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen wieder ihre Dienstleistungen anbieten. Der Einzelhandel darf per Terminbuchung ("Click&Meet") einzelne Kundinnen und Kunden empfangen, es gelten Quadratmeterbeschränkungen. Statt wie zuletzt mit nur einer Person aus einem anderen Haushalt dürfen sich nun wieder zwei Haushalte treffen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Diese Lockerungen sollen nun beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte durch die Notbremse regional zurückgenommen werden.

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Ein Kunde deckt sich in einem Baumarkt in Coburg mit Gartenbedarfsartikeln ein. Bau- und Gartenmärkte haben in Bayern wieder geöffnet.
Ein Kunde deckt sich in einem Baumarkt in Coburg mit Gartenbedarfsartikeln ein. Bau- und Gartenmärkte haben in Bayern wieder geöffnet. © dpa | Nicolas Armer

Ab wann soll die Notbremse greifen?

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einer Region oder in einem Bundesland an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, sollen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln des harten Lockdowns wieder gelten. So haben es Bund und Länder in ihrem jüngsten Beschluss vom 22. März erneut festgehalten. Der Lockdown endete vorläufig am 7. März. Die Verwendung der Notbremse auf Bundesebene ist bislang nicht vorgesehen.

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Was ist mit Ostern?

Gelockerte Maßnahmen an den Osterfeiertagen, wie sie in einem vorab kursierenden Beschlussentwurf formuliert waren, sind vom Tisch: Stattdessen ist für den Zeitraum vom 1. bis 5. April (Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag) eine "erweiterte Ruhezeit zu Ostern" vorgesehen - ein harter Lockdown. An diesen fünf Tagen soll das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren werden.

Treffen sind mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Der Lebensmittelhandel soll am Samstag geöffnet haben. Religionsgemeinschaften sind dazu aufgefordert, Gottesdienste nur virtuell durchzuführen. Auch interessant: Diese Regeln gelten für den Urlaub an Ostern

Wie sieht es mit der Umsetzung der Notbremse in den Bundesländern aus?

Immer mehr Regionen machen von der Notbremse Gebrauch. Während manche Bundesländer eine regionale Umsetzung in den betroffenen Landkreisen bevorzugen, nutzen andere das Instrument auf Landesebene.

Der CDU-Bundesvorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet steht im Wahljahr unter Druck.
Der CDU-Bundesvorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet steht im Wahljahr unter Druck. © Michael Kappeler/dpa | Michael Kappeler/dpa

So soll beispielsweise in ganz Nordrhein-Westfalen wegen der steigenden Infektionszahlen vom kommenden Montag an die Notbremse greifen. "Ab dann gilt landesweit: Alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte werden zurückgenommen", sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstagmorgen. Dies bedeute insbesondere, dass nicht länger mit zuvor gebuchten Terminen frei in Geschäften eingekauft werden könne, sondern wieder nur bestellt und die Ware dann im Laden abgeholt werden könne.

In Brandenburg hingegen sind nur einzelne Kreise von der Notbremse betroffen: Sechs Landkreise und die Stadt Cottbus müssen schärfere Beschränkungen hinnehmen. Geschäfte und Museen dürfen nicht mehr mit vorherigem Termin besucht werden, aber Supermärkte, Apotheken, Drogerien und andere Läden des täglichen Bedarfs bleiben offen. Der landesweite Hotspot ist Elbe-Elster mit 232, es ist der einzige Kreis mit einem Wert über 200.

In Hamburg greift die Notbremse wegen hoher Infektionszahlen seit vergangenem Samstag. Auch in der Hansestadt mussten Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder schließen, Termin-Shopping ist nicht mehr erlaubt.

Auch in Niedersachsen überschritten 15 der 45 Landkreise und großen Städte am Montag die 100er-Marke bei der Sieben-Tages-Inzidenz. In diesen Regionen wurde die Notbremse schon gezogen und bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden.

(mit dpa)