Osnabrück. Ein Mann aus Osnabrück arbeitete und bezog gleichzeitig Hartz IV, bis der Betrug aufflog. Jetzt muss er ins Gefängnis - ziemlich lange.

  • Wer trotz Hartz IV arbeitet, kann Ärger mit dem Gesetzgeber bekommen
  • Diese Erfahrung musste nun ein 38-Jähriger machen
  • Weil er das Jobcenter betrog, verurteilte ein Gericht den Mann zu einer langen Haftstrafe

Weil ein Mann aus dem Landkreis Osnabrück Hartz IV bezog und gleichzeitig arbeitete, muss er jetzt eine saftige Freiheitsstrafe absitzen. Er hatte dem Jobcenter seine Einnahmen nicht mitgeteilt: 22 Monate - also fast zwei Jahre Haft - lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück in Niedersachsen.

Demnach war der Hartz-IV-Empfänger im Oktober 2017 und im Februar 2018 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgegangen. Darüber hätte der 38-Jährige das Amt sofort informieren müssen, tat es aber trotz entsprechender Hinweise nicht.

Der Mann kassierte stattdessen rund 6470 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht. Den Fall machte das Hauptzollamt in Osnabrück nun öffentlich.

Hartz-IV-Betrug flog durch Computerabfrage auf

Überführt wurde der nun rechtskräftig Verurteilte mit einer speziellen Computerabfrage namens "DALEB". Damit gleichen die Behörden Daten von Leistungsbeziehenden mit Beschäftigtendaten automatisch ab. Bei dem 38-Jährigen landete das zuständige Jobcenter einen Treffer. Lesen Sie hier: Wann wird der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt?

Nach Ermittlungen des Zolls wurde der Hartz-IV-Empfänger angeklagt und schließlich verurteilt. Ob er bereits vorbestraft war oder wie das Gericht die fast zweijährige Freiheitsstrafe genau begründete, ist bisher nicht bekannt.

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    Tatsächlich können bei Betrug nach Strafgesetzbuch §263 sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen. Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger dürfen nur bis zu einer gewissen Summe Geld verdienen, ohne dass dies mit ihrer Grundsicherung verrechnet wird. In jedem Fall müssen Einnahmen dem Jobcenter angezeigt werden. (jtb)

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