Berlin. Am Donnerstag fällt in Frankfurt das Urteil im Mordfall Walter Lübcke. Eine Rückschau auf eine auch politische verstörende Bluttat.

Nach 38 Verhandlungstagen glaubt Thomas Sagebiel, „wir sind mit unserem Programm durch“. Mit der Beweisführung im Mordfall Walter Lübcke. Einen Monat später kommt es am Donnerstag abermals auf ihn an, auf den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Frankfurt.

Mit dem Urteil geht nach mehr als sieben Monaten nicht irgendein Prozess zu Ende. Nicht für den 64 Jahre alten Sagebiel, sein letztes großes Verfahren vor dem Ruhestand. Nicht für die Familie des Kasseler Regierungspräsidenten, „die unbegreifliche Ermordung unseres Vaters“ schockiert Jan-Hendrik Lübcke mehr denn je: „Aus Worten wurden Taten.“ Lesen Sie auch: Lübcke-Prozess: Verteidiger plädieren auf Totschlag

Einem Neonazi zum Opfer gefallen

Eben darum auch nicht für die Öffentlichkeit, denn Lübcke fiel einem Neonazi zum Opfer. Ein politisch motivierter Mord. Der fatale Entschluss zur Tat wird auf der Rückfahrt von einer AfD-Demo in Chemnitz im September 2018 gefasst, wie der Angeklagte Stephan Ernst bei einer Vernehmung erzählt.

Er gibt zu, den arglosen CDU-Mann in der Nacht auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen bei Kassel mit einem Kopfschuss getötet zu haben. Die Bluttat wird sorgsam geplant und kaltblütig ausgeführt, aus Hass über die Willkommenskultur in der Flüchtlingspolitik, für die der 65-jährige Politiker steht. Ernst: „Ich habe geschossen. Ich übernehme die Verantwortung.“

Der frühere Regierungspräsident von Kassel, Walter Lübcke (CDU).
Der frühere Regierungspräsident von Kassel, Walter Lübcke (CDU). © dpa | Uwe Zucchi

Für die Verteidigung ist es Totschlag

Seine Verteidigung plädiert auf Totschlag, nicht Mord. Die Tat sei nicht heimtückisch, sondern ein offener Angriff; nicht aus niedrigen Beweggründen geschehen, sondern aus irregeleitetem „Allgemeininteresse“.

Man könnte das Plädoyer von Anwalt Mustafa Kaplan für einen hoffnungslosen Fall halten. In Wahrheit hat der Mann seine Hausaufgaben gemacht und eine Anleihe genommen: Beim Prozess um das Messerattentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker verfing der Hinweis auf das vermeintliche Allgemeininteresse.

Mord oder Totschlag, lebenslänglich oder nicht, mit dem Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung? Der Psychiater Norbert Leygraf geht in einem Gutachten davon aus, dass Ernst ähnliche Straftaten wieder begehen könnte – eine der Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung über eine Haftstrafe hinaus.

Weitere Taten noch offen

Es gibt noch mehr offene Fragen. Der 5. Strafsenat muss darüber befinden, ob er den Angeklagten auch für einen Messerangriff auf den irakischen Geflüchteten Ahmed schuldig spricht (Ernst bestreitet die Tat), und über den Mitangeklagten Markus H. urteilen.

Falls Markus H. – im Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen – nur wegen eines Verstoßes gegen die Waffengesetze belangt wird und glimpflich davonkommt, dann weil die Beweislage dünn ist und Ernst sich mit drei Geständnissen unglaubwürdig gemacht hat.

Im ersten lässt er Markus H. außen vor. Im zweiten weist er ihm die Rolle des Mörders zu, im dritten „nur“ die eines Komplizen. Zweimal wechselt Ernst den Verteidiger, mit jedem Anwalt serviert er eine neue Tatversion. Auch interessant: Der Mord an Walter Lübcke: Das Protokoll einer Hinrichtung

Lübcke-Mord- Hauptangeklagter laut Gutachten schuldfähig

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    Entlastung nach einer Funkzellenanfrage

    Markus H. bringt den seit Juni 2020 laufenden Prozess dauergrinsend hinter sich und schweigt zur Tat. Er wurde nicht wie Ernst mit einer DNA-Spur überführt. Zu seiner Entlastung ergab eine Funkzellenanfrage, dass sich sein Mobiltelefon nicht in der Nähe von Lübckes Wohnort eingeloggt hatte. Staatsanwalt Dieter Killmer glaubt, dass Markus H. Ernst in seinem Hass bestärkt und radikalisiert hat und ihm das Schießen beibrachte. Die Nebenkläger sind überzeugt, dass er Mittäter war.

    Eine Annäherung an Ernst fällt schwer. Obwohl er bei seinen Aussagen oft weint und die Tat bedauert, wirkt er emotional unbeteiligt, taktierend, kon­trolliert. Ein wandelnder Widerspruch. Einmal bemerkt Richter Sagebiel: „Sie hatten interessanterweise immer wieder ausländische Freunde.“ Die Ehefrau hat einen Migrationshintergrund, einer seiner engsten Freunde stammt aus dem Iran.

    Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wird in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt/Main geführt. Am Donnerstag fällt das Urteil.
    Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wird in den Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts in Frankfurt/Main geführt. Am Donnerstag fällt das Urteil. © epd | Boris Roessler

    Vater soll Mutter und Sohn geprügelt haben

    Ernst erinnert sich, „der Hass auf Ausländer gab mir Orientierung und Halt“; und dass schon sein Vater, der Mutter und Sohn geprügelt haben soll, ähnlich empfunden habe. „Ich wollte von meinem Vater immer geliebt werden.“ Ernst, 1973 in Wiesbaden geboren, landet früh wegen einer rechtsextremen Tat vor Gericht, erstmals 1989.

    Jahrelang marschiert er bei den Neonazis. Dann scheint es, als kehrte er der Szene den Rücken. Heiratet, wird Vater, geht einem geregelten Job nach, führt ein unauffälliges Leben. Für den Verfassungsschutz gilt er als „abgekühlt“. Anfang 2015 wird nach fünf Jahren vorschriftsmäßig überprüft, ob die personenbezogenen Daten über Ernst erforderlich sind – die Akte wird gesperrt.

    An Mord denkt die Familie nicht

    Und doch wird das Feuer in ihm bald wieder lodern. 2015, das Jahr der Flüchtlingskrise, rechte Szene in Aufruhr, auch und gerade in Kassel, im Herbst eine fatale Begegnung: Im Schlepptau von Markus H. besucht Ernst eine Bürgerversammlung in Lohfelden, auf der Regierungspräsident Lübcke die Flüchtlingspolitik verteidigt.

    Auf Schmährufe erwidert Lübcke, „da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen“. Auf einem Video, das H. laut Ernst ins Internet gestellt hatte, ist außer Lübcke ein empörter Zwischenruf zu hören. Von Stephan Ernst. Lesen Sie hier: Fall Lübcke – Was wir bisher wissen und was nicht

    Prozess wird zum Kraftakt für Familie von Lübke

    Irmgard Braun-Lübcke und ihre beiden Söhne wollen wissen, wie aus Worten Taten wurden. Als Nebenkläger verfolgen sie den Prozess Tag für Tag, ein seelischer Kraftakt. Nur den Auftritt des Gerichtsmediziners mit allen Details der Obduktion tut sich die Familie nicht an.

    Ernst hatte Lübcke mehrfach observiert. Die Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 sucht er sich bewusst aus, weil in unmittelbarer Nähe eine Kirmes ist – im allgemeinen Lärm soll der Knall eines Schusses untergehen. Er benutzt ein fremdes Auto, schraubt falsche Kennzeichen an, lässt sein Handy zu Hause, trägt keine Maske, was den Verdacht erhärtet, dass das Opfer von vornherein nicht die Chance haben soll, hinterher irgendeinen Täter zu beschreiben.

    Die Witwe Irmgard Braun-Lübcke – hier mit Sohn Jan-Hendrik – verfolgt jeden Prozesstag. Nur die Aussage des Gerichtsmediziners will sie nicht hören.
    Die Witwe Irmgard Braun-Lübcke – hier mit Sohn Jan-Hendrik – verfolgt jeden Prozesstag. Nur die Aussage des Gerichtsmediziners will sie nicht hören. © Getty Images | Pool

    Kurzer Wortwechsel, dann der Schuss

    Nach einem schönen Sommertag sitzt Lübcke in seinem Gartenstuhl, raucht eine Zigarette und surft mit seinem iPad im Internet, als der Killer gegen Mitternacht vor ihm auftaucht. Ein kurzer Wortwechsel, dann drückt er das Opfer in den Stuhl und schießt. Das Geschoss trifft Lübcke anderthalb Zentimeter über dem rechten Ohr. Als einer seiner Söhne wenig später den Vater antrifft, glimmt die Zigarette noch. Weiteres zum Thema: Stephan E. gesteht Mord an Walter Lübcke – und zeigt Reue

    Mord ist jenseits der Vorstellungskraft der Familie. Sie denkt an Herzinfarkt, an Schlaganfall. Sie wundert sich über das Blut auf der Terrasse, aber schließt daraus ebenso wenig wie die Rettungssanitäter auf ein Verbrechen. Im Krankenhaus wird Lübcke untersucht, sein blutiges Hemd landet in der Hektik im Mülleimer.

    Erst später fällt ein „Gegenstand“ in Lübckes Kopf auf. Jemand holt geistesgegenwärtig das Hemd wieder hervor. An Lübckes Kleidern bringen die Kriminalisten fast 300 Klebestreifen an, an jedem haften Partikel. Einer stammt nicht von Lübcke. Ein Abgleich mit einer Datenbank führt zu Ernst. Um ein Haar wäre Walter Lübckes Mörder davongekommen.