Berlin. Die Corona-Beschränkungen werden verlängert - und teilweise noch verschärft. Bund und Länder stritten erbittert über Schulschließungen.

  • Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel am Dienstag neue Maßnahmen und verschärfte Regeln beschlossen
  • Zwischenzeitlich mussten die Gespräche wegen Unstimmigkeiten offenbar sogar unterbrochen werden
  • Schulen und Kitas bleiben dem Beschluss nach noch bis Mitte Februar geschlossen
  • Eine bundesweite Ausgangssperre wird es nicht geben, dafür aber eine Homeoffice-Pflicht
  • Lesen Sie den Überblick: Was beim Corona-Gipfel beschlossen wurde

Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen und einer möglichen Ausbreitung hochinfektiöser Virus-Mutationen wird der aktuelle Lockdown bis zum 14. Februar verlängert und in Teilen sogar noch verschärft. Das haben Bund und Länder bei einer gemeinsamen Konferenz am Dienstag beschlossen.

Da die in England stark verbreitete Mutation B.1.1.7 bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, seien Bund und Länder der Auffassung, dass ein vorsorgendes Handeln zwingend erforderlich sei, „weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten würde“, heißt es in dem Beschlusspapier des Corona-Gipfels.

Lesen Sie hier: Corona-Gipfel: Kanzlerin Merkel zu den neuen Beschlüssen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während des virtuellen Corona-Gipfels mit dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während des virtuellen Corona-Gipfels mit dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller. © Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa | Steffen Kugler/Bundesregierung/dpa

Corona-Gipfel: Streit zwischen Bund und Ländern bei zwei Themen

Nachdem die Sitzung am frühen Nachmittag gestartet war, hatte sich abgezeichnet, dass die Länderchefinnen und -chefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich zwar bei vielen Punkten einig waren. Streit gab es aber, wie schon oft zuvor, bei dem Thema und Schulen und Kitas. Auch sollen sich Bund und Länder bei der Möglichkeit einer lokalen Ausgangssperre bei hohen Infektionszahlen uneins gewesen sein.

So schimpfte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach Informationen unserer Redaktion in der Video-Runde, die Politik könne das Leben der Kinder nicht immer weiter einschränken und diese für Inzidenzen verantwortlich machen, „aber in der Arbeitswelt bleibt alles beim Alten“. Merkel soll darauf erbost geantwortet haben: „Ich lasse mir nicht anhängen, dass ich Kinder quäle oder Arbeitnehmerrechte missachte.“

Die Gemüter hätten sich jedoch wieder beruhigt, Schwesig habe später in Richtung Kanzlerin versöhnlich gewitzelt: „Es wird Zeit, dass die Gaststätten wieder aufmachen und wir mal zur Entspannung einen Wein trinken.“ Zeitweise wurde der Gipfel aber unterbrochen, weil es keine Fortschritte gab: Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Berlins Regierender Bürgermeister, Michael Müller (SPD), und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) telefonierten, um die Blockade aufzulösen.

Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln?

Wie die jetzt endgültig beschlossenen Regelungen umgesetzt werden, liegt nun in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Heißt: Ab wann die neuen Regeln wie etwa die FFP2-Pflicht gilt, ist noch nicht ganz klar.

Was am Dienstag beschlossen wurde im Überblick.

Corona-Schutz: OP- und FFP2-Masken in Supermärkten und Nahverkehr

Maskenpflicht und Lockdown: Die bisherigen Corona-Maßnahmen sind nach Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht streng genug.
Maskenpflicht und Lockdown: Die bisherigen Corona-Maßnahmen sind nach Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht streng genug. © dpa

Dem Beschluss von Bund und Ländern nach soll nun eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken mit hohem Schutzstandard in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr eingeführt werden.

  • Eine Stoffmaske reicht nicht länger aus.
  • Allerdings werden anders als Bayern nicht die teureren und anspruchsvollen FFP2-Masken vorgeschrieben.
  • Alternativ können die Bürger auch so genannte (oft an der blauen Farbe erkennbare) OP-Masken tragen. Lesen Sie auch: Corona-Schutz: Bund will Maskenpflicht verschärfen

FFP2-Pflicht in Pflegeheimen

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen legen Bund und Länder höhere Maßstäbe an:

  • Die Pfleger sollen beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maske tragen.
  • Die Bundesregierung schätzt aktuell die deutschen Produktionskapazitäten auf jährlich rund 2,5 Milliarden Masken.
  • Davon entfallen rund 1,75 Milliarden Stück auf OP-Masken und rund 750 Millionen Stück auf FFP2- und FFP3-Masken.

Durch eine Arbeitsschutzverordnung soll zudem geregelt werde, dass Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, ihren Beschäftigten das Homeoffice ermöglichen müssen. Darüber hinaus sind die Betriebe in Deutschland aufgefordert, dort wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, den Beschäftigten medizinische Masken zur Verfügung zu stellen.

Für Arbeitsbereiche auf engem Raum, ohne ausreichende Lüftung oder ohne ausreichende Abstände sind Masken der Norm FFP2-/KN95 einzusetzen“, heißt es in dem Papier. Sie sollen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Homeoffice-Pflicht soll kommen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). © Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird zur Umsetzung dieser Maßnahme eine Verordnung erlassen.
  • Diese soll vorerst bis zum 15. März befristet gelten.
  • Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, soll einem Bericht zufolge darin ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vorgeschrieben sein.
  • Die Vorgabe gilt für Beschäftigte in Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Neben der Homeoffice-Pflicht wird (ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner) eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jeden Beschäftigten festgeschrieben, die nicht unterschritten werden darf, „soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen“. Heil will zudem ab einer 50er-Inzidenz verbieten, das Mitarbeiter in Kantinen oder Pausenräumen gemeinsam Kaffee trinken oder zu Mittag essen.

Kontakte sollen weiter reduziert werden, indem nur ein Drittel der in einem Nahverkehrsmittel zulässigen Fahrgäste mitfahren. Möglich werden soll dies auch durch mehr Busse und Bahnen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im Nahverkehr zu Stoßzeiten werden die Arbeitgeber aufgefordert, flexible Arbeitszeiten so zu ermöglichen, dass der Pendlerverkehr am Morgen und am Abend entzerrt wird.

Lesen Sie hier: Corona-Gipfel: Beschlussentwurf sieht Homeoffice-Pflicht vor

Lockdown: Schulen und Kitas bleiben weiter geschlossen

Schulen und Kitas bleiben – gerade mit Blick auf die Gefahren durch mutierte Virusvarianten, die sich möglicherweise stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreiten – bis 14. Februar grundsätzlich geschlossen.

Bis dahin sollen die Einrichtungen geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt bleiben, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend in Berlin. Dieser Punkt war in den Spitzenberatungen von Bund und Ländern besonders umstritten.

  • Es wird aber auch weiter eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten.
  • Für Abschlussklassen könnten zudem gesonderte Regelungen gelten.

Die Maßnahme soll dieses Mal „restriktiv“ umgesetzt werden. Mehr dazu: Schulen bleiben bis Mitte Februar wegen Corona-Pandemie geschlossen

Lockdown: Kontaktbeschränkungen bleiben, keine Ausgangssperren

Um private Kontakte weiter zu reduzieren, sollen auch in Zukunft Treffen nur zwischen den Mitgliedern eines Haushalts mit einer weiteren Person erlaubt sein. Dies allerdings, so der Appell, solle möglichst immer dieselbe Person sein: Es trage „erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird“.

Schon beim letzten Treffen hatte Merkel eine deutlich radikalere Beschränkung des Bewegungsradius gefordert – und war am Widerstand der Länder gescheitert. Auch diesmal wieder hatte das Kanzleramt vorgeschlagen, Ausgangssperren und Radiusbeschränkungen öfter als bislang einzusetzen: In Landkreisen, die wegen ihrer hohen Sieben-Tages-Inzidenz bis Mitte Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, sollten die Länder nunmehr auch unterhalb einer Inzidenz von 200 Ausgangs- und Radiusbeschränkungen auf 15 Kilometer um den Wohnort einführen. Auch interessant: Das würde der 15-km-Radius für Sie bedeuten

Die Länder lehnten das ab. Beide Begriffe tauchten am Ende nicht mehr auf - stattdessen einigten sie sich eher vage darauf, möglichst viel zu tun, um überall bis Mitte Februar eine 50er-Inzidenz zu erreichen.

Lesen Sie auch: Corona-Zahlen: Wirkt der Lockdown in Deutschland nicht?

Wegen Corona-Mutationen: Kommen wieder Grenzkontrollen?

Indirekt droht die Bundesregierung dem Beschlusspapier zufolge auch mit Grenzkontrollen. Die Kanzlerin wolle demnach beim Europäischen Rat am Donnerstag dafür werben, dass in den EU-Staaten „vergleichbare und synchronisierte Maßnahmen“ zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ergriffen werden, „um weitergehende Beschränkungen bei der Einreise zu vermeiden.“

In der Analyse schwingt auch Kritik mit: Immer wieder hätten ein unterschiedliches Infektionsgeschehen und Auflagen dazu geführt, „dass das Infektionsgeschehen zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten sich trotz der ergriffenen Maßnahmen wechselseitig beeinflusst hat.“ Vor dem Hintergrund möglicher Mutationen sei die Notwendigkeit einer gemeinsamen Strategie „von allergrößter Bedeutung“.

Zuletzt hatte der Bund die Reiseauflagen für Großbritannien, Irland, Südafrika und seit Dienstag auch für Brasilien verschärft. Wer aus solchen Staaten kommt, muss schon bei Reiseantritt einen negativen Test vorlegen. Wer aus Risikogebieten kommt, kann diesen Test auch 48 Stunden nach Einreise nachholen und muss in jedem Fall in Quarantäne gehen. Lesen Sie auch: EU-Debatte um Corona-Impfpass für freies Reisen

Werden die verschärften Maßnahmen vor Gericht Bestand haben?

Einigen sich Bund und Länder auf verschärfte Maßnahmen, müssten diese auch vor Gericht Bestand haben. Erst am Dienstagvormittag, direkt vor dem Corona-Gipfel, kippte ein Gericht das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Der Eilantrag richtete sich auch gegen die 15-Kilometer-Regelung für tagestouristische Ausflüge, gegen Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Bibliotheken und Archiven. Eine Außervollzugsetzung lehnte das oberste bayerische Verwaltungsgericht hier aber ab.

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(jule/san/tb/bml/dpa)