Berlin. Der Richterbund sieht großen Investitionsbedarf bei der Digitalisierungd der Justiz. Nötig sei das vor allem in ostdeutschen Ländern.

Der Deutsche Richterbund fordert angesichts der Corona-Pandemie massive Investitionen in die Digitalisierung der Justiz. Vor allem ostdeutsche Bundesländer müssten aufholen bei der technischen Ausstattung ihrer Gerichte und Staatsanwaltschaften, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn unserer Redaktion.

„Es braucht einen Digitalpakt von Bund und Ländern nach dem Vorbild der Schulen, wo der Bund mit einer Co-Finanzierung jetzt ebenfalls umfangreiche Investitionen in den Ländern anschiebt.“ Im Rahmen des Digitalpakts Schule hat der Bund fünf Milliarden Euro Fördergeld für digitalen Unterricht bereitgestellt.

Digitalisierung der Justiz: In den ostdeutschen Ländern ist der Mangel am größten

Nach einer Umfrage des Richterbunds bei den Landesjustizministerien stehen in Sachsen-Anhalt und Brandenburg jeweils nur drei Videokonferenzanlagen bereit, um Gerichtsverhandlungen online führen zu können. Thüringen stützt sich auf sieben mobile Anlagen und eine Online-Plattform des Landesrechenzentrums - allerdings funktioniert die Technik noch nicht reibungslos.

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In Berlin sind an den Zivil- und Strafgerichten inzwischen elf Konferenzanlagen einsetzbar, nachdem es vergangenes Frühjahr nur sechs gewesen waren. Dazu gibt es die Möglichkeit, Online-Verhandlungen über eine zentrale Konferenzplattform mit Laptop und Webcam durchzuführen.

Videokonferenzanlagen: Justiz in Niedersachsen relativ gut ausgerüstet

An der Spitze bei der Justiz-Digitalisierung liegen nach Angaben des Richterbunds drei westdeutsche Bundesländer: In Niedersachen können mittlerweile über 100 mobile Videokonferenzanlagen eingesetzt werden - 27 mehr als im Frühjahr 2020. Das Justizministerium will bis zum kommenden Frühjahr in allen Gerichten einen Sitzungssaal mit stationärer Medientechnik ausstatten.

Hamburg hat sich vorgenommen, bis zur Jahresmitte jeden seiner rund 140 Gerichtssäle mit Technik für Videoverhandlungen ausstatten. Und in Bayern ist die Zahl der Videokonferenzanlagen seit Beginn der Pandemie von 41 auf 75 gestiegen.

In einigen Bundesländern gibt es sogar zu wenig Dienstrechner

Nordrhein-Westfalen kündigte an, verstärkt auf „einheitliche, softwarebasierte Videokonferenztechnik“ zu setzen - anstelle der teureren Videokonferenzanlagen. Nach Angaben des Justizministeriums haben Gerichte im Bezirk Köln die „virtuellen Meetingräume“ für die Online-Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten bereits erfolgreich getestet. Das Land hat zudem Geld bereitgestellt, um rund 250 Sitzungssäle mit Video- und Tontechnik für Online-Verhandlungen nachzurüsten.

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Selbst an Dienstrechnern mangelt es in einigen Bundesländern, wie die Richterbund-Umfrage ergab. In Brandenburg ist etwa die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte mit Geräten für die Arbeit im heimischen Büro ausgestattet, in Rheinland-Pfalz sind es lediglich 30 Prozent. Die Berliner Justizverwaltung gibt für die Zivil- und Strafgerichte eine Laptop-Quote von annähernd 50 Prozent an, die im ersten Quartal auf 80 Prozent steigen soll. Sechs Bundesländer - Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen - erklärten, dass bereits alle Richter und Staatsanwälte über Laptops für die Arbeit aus dem Homeoffice verfügen. (fmg)