Berlin. Bund und Länder haben neue Corona-Maßnahmen beschlossen. In Hotspots gilt nun ein eingeschränkter Bewegungsradius von 15 Kilometern.

  • Künftig gelten noch schärfere Corona-Regeln, vor allem für Hotspots in Deutschland
  • So wurde beim Gipfel am Dienstag der Bewegungsradius beschlossen
  • Die neue Regelung soll in Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen gelten
  • Wir erklären, was die neuen Beschränkungen für Bewohner der betroffenen Gebiete bedeuten

Die Corona-Pandemie hat Deutschland nach den Feiertagen weiter im Griff. Bund und Länder verschärfen die Maßnahmen daher weiter, der Lockdown wird bis Ende Januar verlängert.

Der Beschluss vom Corona-Gipfel sieht unter anderem eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner vor. Mehr zum Thema: Corona: Bund und Länder verschärfen Lockdown bis Ende Januar

15-Kilometer-Regel: Praktische Umsetzung noch nicht geklärt

Die Länder verpflichten sich, weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu ergreifen, damit sich die Menschen in Hotspots nicht weit von ihrem Wohnort entfernen. Damit steht fest: Massenanstürme auf Wintersportgebiete sollen der Vergangenheit angehören. Mit Tagestourismus soll in den nächsten Wochen Schluss sein.

Corona: Grenzwert für 15-Kilometer-Bewegungsradius heraufgesetzt

Ursprünglich sollte die Einschränkung des Bewegungsradius nach Ansicht des Bundes in Kreisen mit einem Corona-Inzidenzwert von mehr als 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern greifen, berichtete der "Tagesspiegel".

Aus den Ländern gab es offenbar Widerstand - einige Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten scheinen den Wert für zu niedrig zu halten. Denn: Den Wert von 100 überschreitet derzeit ein Großteil der Kreise in Deutschland. Lesen Sie auch: Corona-Regeln - Strenge Kontaktbeschränkungen auch für Kinder

In dem endgültigen Beschluss von Bund und Ländern ist nun von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als Grenzwert die Rede. Damit sind aktuell 54 Kreise betroffen.

Interaktive Karte: Das würde die 15-Kilometer-Regel für Sie bedeuten

Was die 15-Kilometer-Regel für Sie bedeuten würde, können Sie in unserer interaktiven Karte erkennen. Dort sehen Sie, in welchem Gebiet Sie sich noch bewegen dürften, sollte die Beschränkung für Ihren Wohnort gelten.

Corona-Regeln: Ausnahmen nur mit triftigem Grund

Ausnahmen von der Radiusbeschränkung soll es laut dem Beschluss von Bund und Ländern nur aus einem triftigen Grund geben. Und: "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar." Lesen Sie hier: Corona-Hotspots - Das sind die Risikogebiete in Deutschland

Neu ist die Idee eines Bewegungsradius dabei nicht. In Sachsen gilt die Regelung bereits seit Mitte Dezember. Anwohner dürfen sich dort für Einkäufe oder beim Sport im Freien nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.

Vielerorts gibt es Bedenken hinsichtlich der 15-Kilometer-Regel. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte dazu schon am Dienstagabend: „Aktuell planen wir das nicht.“ Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, es sei eine gesonderte Begründung zur Verhältnismäßigkeit der Regel nötig. „Das ist für uns Teil des Prüfprogramms, ob und wann die Regelung zur Anwendung kommt, am liebsten gar nicht.“

Viele Bedenken hinsichtlich der Regelung

Nordrhein-Westfalens Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) bezeichnete die 15-Kilometer-Regelung lediglich als „Möglichkeit“ für besonders vom Coronavirus betroffene Regionen. Dieser Schritt müsse jeweils mit dem Landesgesundheitsministerium besprochen werden.

In Thüringen blieb es zunächst nur bei einer Empfehlung, den 15-Kilometer-Radius einzuhalten. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte dazu dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Man kann die Einschränkung nicht flächendeckend kontrollieren, sondern nur stichprobenartig.“ Deshalb habe er sich dagegen ausgesprochen.

Auch Polizeigewerkschafter äußerten Zweifel an der Durchsetzbarkeit. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht ebenfalls Probleme bei der Kontrollierbarkeit. „Klar ist, dass in Gebieten mit sehr hohen Inzidenzen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“. Es sei aber fraglich, ob ein eingeschränkter Bewegungsradius durch die vielen Ausnahmen letztlich Wirkung entfalten werde. Die Verlängerung des Lockdowns an sich begrüßte der Verband.

Sachsen setzt seit September auf den 15-Kilometer-Bewegungsradius

In Sachsen, wo die Regelung schon länger gilt, dient als Grundlage die Luftlinie zum Wohnort. Auch Orte, die mit dem Auto weiter entfernt sind, können also unter Umständen noch in den Bewegungsradius fallen, berichtet die "Sächsische Zeitung". Gemessen wird vom jeweiligen Wohngrundstück aus.

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(nfz/jas/dpa)