Kitzingen. Ein 45-Jähriger muss für 20 Monate in Haft. Der Grund: Er kassierte Hartz IV und zahlte keinen Unterhalt, trotz gutem Einkommens.

  • Weil er jahrelang Tausende Euro Hartz 4 unrechtmäßig bezog, muss ein sechsfacher Vater ins Gefängnis
  • Grund dafür waren aber auch die zahlreichen anderen Vergehen des Mannes
  • Bei der Verkündung machte die Richterin trotz seines Geständnis eine deutliche Ansage

Über Jahre hat ein 45-Jähriger aus Bayern Hartz-IV-Leistungen und Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er als Schrottsammler teilweise hohe Einnahmen generierte. Außerdem zahlte der sechsfache Vater für vier seiner Kinder jahrelang keinen Unterhalt. Nun muss er für fast zwei Jahre ins Gefängnis. Das berichtet die „Mainpost.“

„Sie haben ganz gezielt auf Kosten des Staats gelebt, obwohl Sie gut verdient haben“, sagte Helga Müller, die Vorsitzende des Schöffengerichts in Kitzingen demnach zu dem gelernten Koch und Lkw-Fahrer. Der Mann betrog in den Jahren 2014 und 2015 zunächst die Agentur für Arbeit. Er meldete sich arbeitslos und bezog insgesamt knapp 8000 Euro, obwohl er als Schrottsammler unterwegs war. Lesen Sie hier: Jobcenter rechnet Stromanbieter-Wechsel als Einkommen ab.

Hartz-4-Betrug: Mann zahlte keine Steuern

Laut der bei einer Steuerfahndung gefundenen Lieferscheine nahm er dabei monatlich zwischen einigen Hundert bis über 12.000 Euro ein – ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und Steuern zu zahlen, wie die „Mainpost“ berichtet. Trotz dieser Einnahmen stellte er auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Auch hier kassierte er über Monate Geld vom Jobcenter. Für die Anklage galt das in beiden Fällen als gewerbsmäßiger Betrug.

Schon vor einigen Tagen sorgte eine ähnliche Geschichte für Aufsehen: Ein Paar kassierte unrechtmäßig Hartz IV und richtete einen Schaden von 176.00 Euro an.

Hartz IV und Unterhalt: Mehr als 150.000 Euro Schulden

Dass sich der Mann zudem um den seinen Kindern zustehenden Unterhalt drückte, kam erschwerend hinzu. Wie die Sachbearbeiterin beim Landratsamt sagte, sind dabei Forderungen in Höhe von rund 140.000 Euro aufgelaufen. Dazu kommen rund 16.000 Euro, die die Behörde als Unterhaltsvorschuss vorgesteckt hatte. Die Anklage warf ihm daher laut „Mainpost“ eine Verletzung der Unterhaltspflicht in vier Fällen vor.

Der Mann räumte gleich zu Beginn der Verhandlung alle Taten ein. „Ich war damals alkohol- und spielsüchtig und nicht klar im Kopf“, sagte er. Das Geld, das er mit dem „Schrotten“ verdient hat und bar ausbezahlt bekam, landete direkt im Spielautomaten. Inzwischen habe er nach einem Schlaganfall die Spielsucht und den Alkohol im Griff, er stottere die Schulden ab und leiste seit einigen Monaten auch Unterhalt.

Vorbestrafter Mann muss für fast zwei Jahre ins Gefängnis

Dem Mann mit zehn, teilweise einschlägigen Vorstrafen, half sein umfassendes Geständnis nicht, auch weil er zur Tatzeit unter offener Bewährung stand. “Irgendwann ist das Maß voll und bei Ihnen ist das jetzt der Fall“, so Richterin Müller. Zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe hielt sie für tat- und schuldangemessen.

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Der Rechtsanwalt des Angeklagten verwies auf das Geständnis. „Mein Mandant war definitiv krank“, sagte er und bekomme gerade sein Leben in den Griff. „Wenn er im Knast ist, hilft das niemandem“, sagte er und plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Doch das Schöffengericht in Kitzingen entschied letztlich, dass der 45-Jährige für 20 Monate hinter Gitter muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(amw)