Berlin. Eine Wahlrechtsreform soll noch in diesem Herbst beschlossen werden. Wie sie sich auf die Bundestagswahl 2021 auswirkt, ist aber unklar.

Zeit war wahrlich genug: Seit Jahren streiten die Parteien im Bundestag über eine Reform des Wahlrechts. Immer wieder wurde das Thema vertagt, die Komplexität der Wahlrechtsbesonderheiten ist sehr hoch.

Wegen der komplizierten Mischung aus Verhältniswahlrecht und Direktwahl von Personen im Wahlkreis hat der Bundestag schon jetzt Rekordgröße, nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 könnten noch mehr Parlamentarier dazukommen. Mit 709 Abgeordneten hat er schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht, auch international. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Ohne eine Reform wird ein Anwachsen auf möglicherweise mehr als 800 Abgeordnete befürchtet.

Nun hat man sich innerhalb von Union und SPD am späten Dienstagabend auf einen Minimalkompromiss verständigt. Er beinhaltet, dass es für die Bundestagswahl 2021 bei den bisherigen 299 Wahlkreisen bleiben soll. Erst für die Wahl 2025 soll es eine Verringerung auf 280 Wahlkreise geben.

Wahlrechtsreform: Experten-Kommission soll Details erarbeiten

Doch schon 2021 sollen Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Dabei ist eine ausgewogene Verteilung der Mandate auf die Bundesländer wichtig. Beim Überschreiten der Regelgröße von 598 Sitzen im Bundestag sollen bis zu drei Überhangmandate nicht mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Eine Kommission aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern wird eingesetzt, sie soll bis spätestens 30. Juni 2023 genaue Details vorlegen. Beraten soll sie auch über die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre, eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten und im Bundestag sowie über eine Modernisierung der Parlamentsarbeit.

Die große Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.

Grüne lehnen Vorschläge der Koalition zum Wahlrecht ab: „Armutszeugnis“

Doch die Grünen winkten schon mal ab. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte die Vorschläge als ungenügend. „Was Union und SPD nach sieben Jahren nun auf den Tisch legen, gleicht einem Armutszeugnis. Was sie eine Reform nennen, ist lediglich ein mikroinvasiver Eingriff, der das Anwachsen des Bundestages kaum dämpfen wird“, sagte sie unserer Redaktion.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte die von der Großen Koalition geplante Wahlrechtsreform scharf.
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt kritisierte die von der Großen Koalition geplante Wahlrechtsreform scharf. © dpa | Bernd von Jutrczenka

Grüne, FDP und Linke hätten mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf dagegen gezeigt, wie eine Reform sinnvoll aussehen könnte. Die Koalition sei darauf nicht eingegangen. „Union und SPD haben keinen wirklichen Versuch mehr unternommen, eine Einigung mit allen demokratischen Parteien zu erzielen.“ Nicht nachvollziehbar sei außerdem, dass weitere überfällige Reformen in eine Kommission verschoben würden. „Ein Gesetzentwurf für ein Wahlrecht ab 16 Jahren liegt längst vor. Die Entscheidung muss nicht auf 2025 verschoben werden, wenn die heute 16-Jährigen längst 20 Jahre alt sind“, sagte Göring-Eckardt. Dass die Koalition Maßnahmen für mehr Frauen im Bundestag in die ferne Zukunft schiebe, „setzt dem allen die Krone auf“.

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Linke-Fraktionschef Bartsch: „Reform hat den Namen nicht verdient“

Der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann betonte: „Die Beschlüsse der GroKo beseitigen die Gefahr eines XXL-Bundestags nicht.“ Die CSU habe sich mit ihrem Ziel durchgesetzt, die Wahlkreise nicht zu ändern. Die CDU bekomme einen Bonus von drei unausgeglichenen Überhangmandaten. „Und der Rest dient nur der Vernebelung.“ Der Chef der Linke-Fraktion, Dietmar Bartsch, sagte: „Insgesamt hat diese Reform nicht den Namen verdient. Es ist nicht mal ein Reförmchen.“ Die CSU ist von der Verrechnung mit Listenmandaten nicht betroffen, da sie nur in Bayern antritt.

Wahlrechtsexperte Christian Hesse rechnet nur mit einer minimalen Verkleinerung. „Die dämpfende Wirkung der beiden Bremsmechanismen, die die Koalition einziehen will, ist wirklich sehr gering.“ Dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, sei zudem „unter Fairnessgesichtspunkten“ nicht zu begründen. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer war dennoch erleichtert. „Es wird einen ersten Dämpfungsschritt geben – insofern ist die Chance, dass der nächste Bundestag auf jeden Fall nicht größer wird als der jetzige, relativ groß.“