Stuttgart. Ein Bundesschiedsgericht hat den Ausschluss von Andreas Kalbitz aus der AfD bestätigt. Der Politiker will dagegen rechtlich vorgehen.

Ein Bundesschiedsgericht der AfD hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des Rechtsaußen-Politkers Andreas Kalbitz bestätigt. Das teilte Kalbitz selbst der Deutschen-Presse-Agentur am Samstag mit. „Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich“, sagte Kalbitz. Er bedaure, dass politische Erwägungen Vorrang gehabt hätten, sagte Kalbitz. Auch das Schiedsgericht bestätigte die Entscheidung.

Noch vor der Entscheidung hatte Kalbitz angekündigt, gegen einen Ausschluss zivilrechtlich vorzugehen. „Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig“, sagte Kalbitz.

AfD: Meuthen und Kalbitz erscheinen persönlich bei Schiedsgericht

Zuvor war das Schiedsgericht der AfD in Stuttgart zusammengekommen, um über die Mitgliedschaft des aus der Partei geworfenen Brandenburger Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz zu entscheiden. Sowohl Kalbitz als auch Parteichef Jörg Meuthen waren persönlich zu der Sitzung erschienen.

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Der Bundesvorstand der AfD hatte Kalbitz bereits im Mai aus der Partei ausgeschlossen. Grund dafür war, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der mittlerweile verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben haben soll. Kalbitz selbst behauptet, er sei nie Mitglied der HDJ gewesen.

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In einem Eilverfahren hatte das Berliner Landgericht die Entscheidung des AfD-Bundesvorstands wieder gekippt. Laut Begründung des Gerichts sei dieser nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Parteimitgliedschaft nicht zuständig. Stattdessen müsse ein Schiedsgericht der Partei den Entschluss fällen.

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(jas/dpa/afp)