Berlin. Für Minijobber gilt die 450-Euro-Grenze. Das ist ungerecht, findet der Arbeitgeberverband der Gebäudereiniger. Er fordert eine Reform.

Minijobs sind nach wie vor für viele Arbeitnehmer in Deutschland eine beliebte Möglichkeit, um sich weitestgehend steuer- und beitragsfrei etwas dazuzuverdienen. Gerade die Corona-Krise hat aber die Nachteile des Instrument aufgedeckt: In Krisenzeiten sind Minijobber weitestgehend ungeschützt, sie können nicht in Kurzarbeit geschickt werden und landen entsprechend schnell auf der Straße. Außerdem sind Minijobber, die ihren 450-Euro-Job als einzige Erwerbstätigkeit ausüben, anfällig für Altersarmut, da ihre Rentenansprüche meist gering sind.

Seit acht Jahren gilt bereits die Verdienstgrenze von 450 Euro. Und auch in ihrer dritten Legislaturperiode werden sich CDU/CSU und SPD wohl nicht auf eine Reform der Minijobs einigen können. Die Union würde die Verdienstgrenze gerne auf 600 Euro pro Monat erhöhen, die SPD ist strikt dagegen, sie würde gerne mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Jobs bringen. Es geht nicht vor und nicht zurück.

Gebäudereiniger fordern umfassende Minijob-Reform

Deutliche Kritik an diesem Patt innerhalb der Koalition kommt nun von den Gebäudereinigern, von denen mit rund 230.000 Minijobbern mehr als jeder Dritte der 700.000 Mitarbeiter starken Branche geringfügig beschäftigt ist.

„Die Vogel-Strauß-Politik der Bundesregierung beim Thema Minijobs muss endlich ein Ende finden. Wegducken und aus ideologischen Gründen jahrelang gar nichts tun, fügt Unternehmen sowie Beschäftigten zunehmend Schaden zu“, sagte BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart unserer Redaktion.

Bürokratie und Personalmangel belasten die Branche

Am liebsten würden die Gebäudereiniger die Minijobs gleich ganz abschaffen. Das ist für einen Arbeitgeberverband in der Wirtschaft durchaus unüblich. Denn viele Branchen profitieren von den Minijobs, für die auch die Arbeitgeber deutlich geringe Sozialabgaben zahlen müssen.

Nur hat die Gebäudereinigung seit Jahren ohnehin Probleme, genügend Personal zu finden und die Fluktuation ist bei Minijobbern in der Regel höher als bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Daneben macht der Branche auch die Bürokratie zu schaffen.

Denn tarifliche und gesetzliche Anpassungen des Branchen-Mindestlohns können bei Minijobbern nicht einfach auf das Gehalt draufgeschlagen werden. Stattdessen müssen die Arbeitsverträge neu geschrieben und die Arbeitszeit reduziert werden – oftmals nur um Minuten.

Mehr Freizeit statt mehr Gehalt

„Die starre 450-Euro-Grenze führt seit Jahren dazu, dass Beschäftigte trotz Tariflohnsteigerungen und bei steigenden Lebenshaltungskosten nicht mehr Geld, sondern lediglich mehr Freizeit haben“, sagte Bungart. Das nütze ihnen aber auch nichts, wenn etwa Verbraucherpreise und Mieten immer teurer würden.

Dass allerdings eine Abschaffung der Minijobs unter einer Regierung der Union aussichtslos ist, hat auch der Arbeitgeberverband der Gebäudereiniger erkannt. Deshalb dringt er nun auf eine Reform. Und will sich damit am heutigen Montag Gehör verschaffen, wenn der Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages zusammentritt, um über Anträge der AfD, FDP und Linken zu Minijobs zu beraten.

Gebäudereiniger fordern Rentenversicherungspflicht

So fordern die Gebäudereiniger unter anderem eine Rentenversicherungspflicht für Beschäftigte. Diese sollten künftig selbst 3,6 Prozent zur Rentenversicherung zusteuern, der Pauschalbeitrag der Arbeitgeber solle bei 15 Prozent bleiben.

Zudem forderte Bungart eine höhere Pauschalsteuer für Beschäftigte. „Es ist steuerzahlenden Beschäftigten schwer zu vermitteln, dass die auf den gleichen Arbeitsplätzen tätigen geringfügig Beschäftigen keine nennenswerten Steuern zahlen“, sagte der BIV-Geschäftsführer.

Außerdem sprach sich Bungart dafür aus, die Geringfügigkeitsgrenze auf 600 Euro anzuheben und die Verdienstgrenze an die Erhöhung der gesetzlichen Mindestlöhne zu koppeln. So komme die Erhöhung der tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhne auch bei den geringfügigen Beschäftigten an.