Berlin. Wer mit Spätfolgen nach einer Covid-19 Erkrankung zu kämpfen hat, droht seinen Job zu verlieren. Der Gewerkschaftsbund ist alarmiert.

Atembeschwerden, Erschöpfung, Muskelschmerzen oder das Einbüßen des Geruchs- und Geschmackssinns: Laut einer Studie des King’s College London hat jeder zehnte Covid-19-Erkrankte mit Spätfolgen der Corona-Infektion zu kämpfen.

Manche Beschäftigte können auch nach Monaten ihrer Arbeit nicht wie vor der Erkrankung nachgehen – und für manche Arbeitgeber werden sie damit zur finanziellen Belastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund reagiert alarmiert, er will Arbeitnehmer nun besser vor einer Kündigung schützen.

Kündigungen im Krankheitsfall sind möglich

„Beschäftigte, die seit Monaten in vorderster Linie bei der Bekämpfung der Pandemie stehen und in den systemrelevanten Berufen unverzichtbare Arbeit leisten, haben ein hohes Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel unserer Redaktion. „Jede und jeder Beschäftigte verdient, dass sein Arbeitsplatz nach einer schweren Erkrankung erhalten bleibt.“

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer nicht davor, bei einer Erkrankung den Arbeitsplatz zu verlieren. Ist keine Besserung der Erkrankung in Sicht und kann der Beschäftigte somit seinen Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen, dann ist für den Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung möglich. Lesen Sie auch: Wann Corona als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durchgeht

Möglich ist das, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Nur jedem zweiten Beschäftigten wird ein Eingliederungsprogramm angeboten

Theoretisch schützt der Bund in diesem Bereich Arbeitnehmer bereits. Denn Arbeitgeber sind seit 2004 verpflichtet, ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, bei dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie etwa Betriebsrat oder Betriebsarzt gemeinsam erarbeiten sollen, wie eine Rückkehr des Beschäftigten funktionieren könnte.

Die Praxis sieht aber ganz anders aus. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kam in einer im November veröffentlichten Studie zu dem Schluss, dass nicht einmal jedem zweiten potenziell berechtigten Beschäftigten ein solches Programm angeboten wird. Insbesondere bei kleineren Betrieben sowie beim Handwerk und in der Dienstleistungsbranche bestehe Nachholbedarf, heißt es in der Studie.

DGB fordert Reform des Programms

Daher möchte an dieser Stelle auch der DGB den Hebel ansetzen, um Beschäftigte nach einer Covid-19-Erkrankung besser zu schützen. In einem zehnseitigen Positionspapier, das unserer Redaktion vorliegt, fordert der Gewerkschaftsbund einen Rechtsanspruch und eine Reform des betrieblichen Eingliederungsprogramms.

Der DGB fordert die Bundesregierung dabei auf, klare Kante zu zeigen: Führt ein Betrieb künftig kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, dann solle das als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden – und die Firma dafür eine Strafe zahlen müssen. Eine Kündigung ohne ein solches Programm solle künftig als sozial ungerechtfertigt und somit als unwirksam eingestuft werden. Auch interessant: Corona-Lockdown: Handel befürchtet Verlust von 250.000 Jobs

Qualitative Mindeststandards gefordert

„Seit seiner Einführung hat das Eingliederungsmanagement krankheitsbedingte Kündigungen erschwert. Dennoch nutzen manche Arbeitgeber das Instrument nur als Vorstufe zu einer krankheitsbedingten Kündigung. Das muss sich ändern“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Piel.

Ein reiner Rechtsanspruch reiche daher nicht aus, er müsse auch an qualitative Mindeststandards geknüpft sein.

DGB: Kleine Unternehmen benötigen Unterstützung

In dem Team, das sich um die Durchführung des Programms kümmert, brauche es medizinische Expertise, fordert der Gewerkschaftsbund. Die könnte etwa in Teilnahme des Betriebsrats erfolgen.

Doch nicht jedes Unternehmen hat einen Betriebsarzt, viele kleine Firmen sind mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht vertraut, weil es schlicht an Kapazitäten mangelt. „Sie brauchen eine aufsuchende, kostenfreie Expertise, wenn es darum geht, Arbeitsplätze und Fachkräfte zu erhalten“, heißt es in dem Positionspapier.

Konkret schwebt dem DGB eine Unterstützung durch die Rentenversicherung vor. Über Gelder aus der Sozialversicherung sollen Berater finanziert werden, die aktiv auf Unternehmen zugehen und sie im Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements beraten, schlägt der DGB vor. Lesen Sie auch: Rente leidet unter Corona: Im Westen droht eine Nullrunde

Bundesregierung hat Reform im Koalitionsvertrag vereinbart

Es ist durchaus möglich, dass der Gewerkschaftsbund mit seinen Forderungen bei der Bundesregierung auf offene Ohren stößt. Eigentlich hatten CDU/CSU und SPD schon in der vergangenen Legislaturperiode eine Reform des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Koalitionsvertrag verankert.

Daraus wurde nun nichts, das Vorhaben wurde in den laufenden Koalitionsvertrag verschoben. Neun Monate bleiben der Bundesregierung nun noch Zeit, das Projekt umzusetzen.

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