Braunschweig. Wer nicht die Kosten der Schäden selbst tragen will, braucht eine Zusatzversicherung.

Unsere Leserin Dorit Kitschky fragt:

Ja, wer zahlt eigentlich bei Hochwasser? Vor allem, wenn kein Elementarschutz in der Versicherung aufgenommen wurde? Worauf muss ich achten, wenn ich etwas einreichen will? Muss eventuell ein Gutachter bei Hausrat eingeschaltet werden?

Die Antwort recherchierte Silja Meyer-Zurwelle

Vollgelaufene Keller, nasse Wände, feucht gewordene Möbel: Der Starkregen hat in Niedersachsen in den vergangenen Tagen seine Spuren hinterlassen. Die Fragen unserer Leserin Dorit Kitschky beschäftigen vermutlich viele Anwohner, deren Wohnhäuser und deren Eigentum vom Dauerregen in Mitleidenschaft gezogen worden sind.

„Das Land Niedersachsen hat bereits 2012 eine Informationskampagne durchgeführt, die darauf aufmerksam machen sollte, dass Mieter und Hausbesitzer zum Schutz vor Starkregen eine Elementarschadenversicherung brauchen“, sagt Thomas Seil. Er ist bei der Öffentlichen Versicherung Braunschweig der Experte für Sachversicherungsschutz.

„Wichtig ist, dass der Elementarschadenschutz vor dem Schadensfall gemacht wird“, sagt Seil. Anders als bei Sturmschäden, die über die Wohngebäudeversicherung laufen, sei die Elementarschadenversicherung bei Überschwemmungen unabdingbar. Sonst trage die Versicherung den Schaden nicht. Bürger, die sich nicht sicher seien, ob sie einen Extraschutz mit abgeschlossen hätten, sollten sich am besten bei der jeweiligen Versicherung informieren.

Im Falle eines Schadens hat Thomas Seil noch einen weiteren Rat: „Man sollte auf jeden Fall Fotos machen. Sowohl aus der Nähe, als auch Gesamtaufnahmen.“ Oberste Priorität habe aber natürlich, sich bei einer Gefahrenlage, wie etwa einsturzgefährdeten Wänden, in Sicherheit zu bringen.

„Den Schaden sollten Anwohner zeitnah melden“, sagt der Experte. Bei Großschäden müsse ein Gutachter hinzugezogen werden. Was ein Großschaden ist, werde individuell entschieden. „Das wird an keinem bestimmten Betrag festgemacht, sondern an dem Schaden“, sagt Seil. Wie stark der Kunde Unterstützung benötige, spiele dabei ebenfalls eine Rolle bei der Frage der Begutachtung. „Ansonsten ist uns klar, dass erst einmal die Schadenbeseitigung, wie zum Beispiel den Keller leerzupumpen, vorgeht, bevor sich die Versicherten melden.“

Am Mittwoch seien erste Meldungen von Schadenfällen durch Überschwemmungen eingegangen. Genaue Zahlen lagen Thomas Seil aber noch nicht vor. „Die Leute sind momentan sicher am Pumpen. Gegen Nachmittag sind aber schon einige Gutachter und Versicherungsvertreter bei Kunden vor Ort gewesen.“ Der Versicherungsvertreter geht davon aus, dass sich bis zum Wochenende noch mehr Menschen melden werden.

Ingo Kettner, Leiter des Technischen Hilfswerks in Braunschweig, hat ebenfalls einige Tipps parat, wie man mit der Hochwasserlage umgehen sollte. „Das Wichtigste ist, den Strom abzuschalten“, sagt er. Gerade, wenn nicht gesichert sei, ob Wasser in den Keller vorgedrungen ist. „Strom und Wasser zusammen können ja bekanntlich gefährlich werden.“ Außerdem sollten Elektrogeräte hochgestellt werden. „So ein zweiter Fernseher im Keller, der dann plötzlich im Wasser steht, kann sonst Probleme machen“, sagt Kettner.

Um das Wasser draußen zu halten, sind Sandsäcke eine bewährte Methode. Bei Hochwasser werden sie kostenlos verteilt. In Braunschweig können sie nach Informationen der Feuerwehr im Klärwerk Steinhof rund um die Uhr abgeholt werden.