Braunschweig. Nach Ansicht des Braunschweiger Palliativmediziners Rainer Prönneke gibt es andere Wege, um unerträgliches Leid zu lindern.

Schwerstkranken helfen, Schmerzen lindern – das ist die Aufgabe von Rainer Prönneke. Mit dem Chefarzt der Inneren Abteilung und Palliativmediziner am Marienstift in Braunschweig sprach Katrin Schiebold.

Das Sterbehilfegesetz stellt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe, etliche Ärzte sind verunsichert und haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Wie geht es Ihnen mit der Regelung?

Ich sehe keine Einschränkung bei meiner palliativmedizinischen Tätigkeit. Geschäftsmäßige Beihilfe würde ja bedeuten, dass ich prinzipiell dazu bereit bin, beim Suizid zu assistieren und das als Geschäftsmodell betreiben würde. Individuelle Beihilfe zur Selbsttötung ist weiterhin straffrei – außer für Ärzte, das sagt das Berufsrecht. Durch das Sterbehilfegesetz ist es aber nicht auszuschließen, dass ein Arzt im Einzelfall bei der Selbsttötung eines Schwerstkranken hilft.

Wie definiert man den Einzelfall?

Neben allgemein rechtlichen und ethischen Regeln für die Behandlung bleibt jede Arzt-Patienten-Beziehung individuell und einzigartig. Dabei bleibt ein gewisser Spielraum, ob und wann ein Patient unerträglich leidet. Meine Überzeugung ist, dass sich Ärzte grundsätzlich nicht an Tötungen beteiligen sollen – aus Sorge vor unangemessenen Überschreitungen. Wir brauchen enge Grenzen für die Sterbehilfe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Grenzen aufgeweicht und in einem Braunschweiger Sterbehilfe-Fall geurteilt, dass unheilbar Kranke in Extremfällen Zugang zu einem tödlichen Medikament bekommen müssen. Wie schätzen Sie das ein?

Wer bescheinigt den Ausnahmefall? Ärzte? Juristen? Verwaltungsangestellte? Da sind noch viele Fragen offen. Außerdem wäre die Handlung auf Wiederholung angelegt, was womöglich im Widerspruch zum Paragrafen 217 steht. Dieser stellt ja gerade die geschäftsmäßige – also auf Wiederholung angelegte – Beihilfe unter Strafe.

Wie kann Menschen geholfen werden, die sich nicht selbst töten können und auf humane Weise aus dem Leben scheiden wollen?

Schwerstkranke kommen fast immer an einen Punkt, an dem sie so nicht mehr weiterleben wollen. Das müssen wir sehr ernst nehmen. Viele wissen nicht, dass ihnen in der letzten Lebensphase durch eine lindernde Behandlung geholfen werden kann. Unsere Erfahrung ist, dass die meisten dann von ihrer Selbsttötungs-Absicht abrücken, wenn sie palliativmedizinisch begleitet werden.

Haben Schwerstkranke nicht ein Recht darauf zu bestimmen, wie sie aus dem Leben scheiden wollen?

Im Prinzip ja. Probleme entstehen dann, wenn andere mit ethisch bedenklichen Handlungen einbezogen werden. Aber niemand muss unermessliche Qualen ertragen; gegen den Willen des Patienten darf eine lebensverlängernde Behandlung, etwa eine künstliche Beatmung, nicht durchgeführt werden. Und als letztes Mittel in der Palliativmedizin gibt es die Möglichkeit, unerträgliches Leid durch einen künstlichen Schlaf zu beenden. Bei der palliativen Sedierung ist man zwar in gewissem Maß von anderen abhängig, aber es handelt sich um eine würdevolle Behandlung und Begleitung am Lebensende. Allein das Wissen um diese Möglichkeit gibt vielen ein Kontrollgefühl zurück.