Braunschweig. Ein falscher Stempel erweckt den Eindruck von Dringlichkeit. Die Verbraucherzentrale rät von Vertragsabschlüssen am Telefon ab.

Unsere Leserin Helga Symalla aus Sickte beklagt:

Ich fühle mich von einer Postwurfsendung von Vodafone unter Druck gesetzt.

Zum Thema recherchierte Johannes Kaufmann

Es wirkt wie eine amtliche Bekanntmachung: „Wichtige Information“ steht auf einer nüchtern gestalteten Postkarte (siehe Foto), die einige unserer Leser kürzlich in ihrem Briefkasten fanden. Die Empfänger werden aufgefordert, sich „bis spätestens 24.02.2017“ bei der Firma Vodafone zu melden. Grund sei eine „wichtige Neuerung der Telefon- und Internettechnologie.“

Unsere Leserin empfindet das Schreiben als „unverschämt“: „Der Hinweis auf den wiederholten Zustellversuch wirkt auf mich fast wie eine Drohung“, sagt sie. Sie habe zunächst befürchtet, ihr analoger Telefonanschluss würde womöglich abgeschaltet, und sie müsse auf einen digitalen Anschluss wechseln.

„Die Aufmachung der Karte erweckt den Eindruck, schnell zeitnah handeln zu müssen“, sagt auch die Juristin Mona M. Semmler, die als Beraterin im Regionalzentrum Braunschweig der Verbraucherzentrale Niedersachsen arbeitet.

Tatsächlich handelt es sich aber schlicht um Werbung. „Wir wollen Verbraucher bewegen, sich über einen möglichen Wechsel des Festnetzanbieters Gedanken zu machen“, sagt Volker Petendorf, Sprecher von Vodafone, auf Anfrage unserer Zeitung. Das sei auch im Interesse der Angeschriebenen, denn „man kann bei einem Anbieterwechsel oftmals eine Menge Geld sparen oder für das gleiche Geld mehr Leistung oder Bandbreite bekommen“.

Damit die Verbraucher auch wirklich darauf aufmerksam würden, wie sie profitieren könnten, müsse die Postkarte aber aus der „Werbeflut“ herausstechen, so Petendorf. Das erklärt die besondere Aufmachung. Und den Stempel: „Wiederholter Zustellversuch“ steht auf der Vorderseite, versehen mit einer Unterschrift.

Nur ist das gar kein Poststempel, sondern ein Aufdruck, der auf jeder Karte steht. Das hält die Verbraucherzentrale Sachsen für rechtlich bedenklich. Sie geht davon aus, dass die Karte Empfänger unter Druck setzt und wegen Verschleierung des Werbecharakters gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, die Postkarte wie normale Werbung zu behandeln. „Wir empfehlen Betroffenen, sich keinesfalls von derartigen Werbepostkarten blenden und unter Zeit- und Handlungsdruck setzen zu lassen. Schweigen gilt grundsätzlich nicht als Willenserklärung, so dass – auch wenn Verbraucher sich nicht innerhalb der gesetzten Frist bei der Firma melden – hieraus keine rechtlichen Folgen erwachsen“, sagt Semmler. Wer einen Vertrag abschließen wolle, solle dies nicht am Telefon tun und sich vorher informieren.

Um Information gehe es auch Vodafone, sagt Konzernsprecher Petendorf: „Wir wollen Verbraucher nicht verunsichern.“ Die Hinweise der Verbraucherschütze nehme man ernst.

Einen Kommentar zum Thema lesen Sie hier: Täuschung per Postkarte