Hamburg/Essen. Überschwemmungen und Erdrutsche haben in Westdeutschland viele Gebäude zerstört. Diese Versicherungen sollten Immobilienbesitzer haben.

Viele Menschen in NRW und Rheinland-Pfalz haben nach dem verheerenden Hochwasser der vergangenen Woche alles verloren, stehen vor dem Nichts. Nie wurde es deutlicher als in diesen Tagen: Wer ein Haus kauft, sollte es ausreichend versichern – auch und gerade gegen Naturgewalten.

Vor den finanziellen Risiken schützt eine Wohngebäudeversicherung. Beim Kauf einer Immobilie achtet die Bank im Zuge der Finanzierung darauf, dass eine solche Versicherung besteht. Doch auch langjährige Immobilienbesitzer sollten regelmäßig prüfen, ob der Versicherungsschutz noch aktuellen Anforderungen entspricht. Vor allem Altverträge können ruinöse Lücken haben. Etwa, weil keine sogenannte Elementarschadenversicherung besteht, die weitere Schadensursachen abdeckt.

Viele Immobilienbesitzer sind in dieser Hinsicht sorglos: Bundesweit hat nicht einmal jeder Zweite auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Aus aktuellem Anlass geben wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Tarifen.

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Sie deckt Schäden am Haus ab, die durch Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Feuer oder Leitungswasser entstehen. Die Feuerversicherung schließt neben Brand auch Blitzschlag, Überspannung durch Blitz oder Explosion ein. So kann eine Gasexplosion im Nachbargebäude auch das eigene Haus beschädigen. „Wegen der vielen Gefahren sollte eine Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer Pflicht sein“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Versicherung zahlt die Kosten für Reparatur oder den Wiederaufbau des Hauses. Damit sind aber noch nicht alle Gefahren wie Überschwemmungen oder Erdrutsch versichert.

Wie kann ich mich gegen Überschwemmungen versichern?

„Wer sich auch gegen Überschwemmungen absichern möchte, muss seine Wohngebäudeversicherung zusätzlich um eine Elementarschadenversicherung ergänzen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Damit sind auch Schäden abgedeckt, die durch Überschwemmung etwa bei Deichbruch, Erdbeben, -senkungen, -rutsche, Schneedruck und Lawinen am oder im Gebäude entstanden sind.

In den Überflutungsgebieten, so wie hier in Mayschoß bei Bad Neuenahr, hat das Hochwasser zahlreiche Gebäude beschädigt oder zerstört. Bei künftigen Unwettern kann die richtige Versicherung den Betroffenen den finanziellen Ruin ersparen.
In den Überflutungsgebieten, so wie hier in Mayschoß bei Bad Neuenahr, hat das Hochwasser zahlreiche Gebäude beschädigt oder zerstört. Bei künftigen Unwettern kann die richtige Versicherung den Betroffenen den finanziellen Ruin ersparen. © dpa | Boris Roessler

Ursache für eine Überschwemmung des Grundstücks kann Regen sein, ein Gewässer, das über die Ufer tritt oder steigendes Grundwasser. Die Versicherung, die auch Elementardeckung genannt wird, ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung und muss bei dem Anbieter abgeschlossen werden, von dem man auch die Haus-Police hat. Weiterlesen:Wasserschaden am Auto – das droht bei nassem Fahrzeug

Ist mein Haus durch Starkregen besonders gefährdet?

Im Rahmen eines Forschungsprojekts des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Deutschen Wetterdienstes ist die ganze Bundesrepublik in Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeteilt. „Neben der Intensität des Regens hat die Lage eines Gebäudes entscheidenden Einfluss auf das Ausmaß von Starkregenschäden“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Dies werde mit der SGK berücksichtigt. „Wir können für jedes Gebäude diese Gefährdung berechnen.“

Starkregengefährdungsklasse 3 liegt etwa in der Nähe eines Baches. In die SGK 2 (mittlere Gefährdung) sind 66,4 Prozent der Gebäude eingruppiert. 27 Prozent sind in der SGK 1 und gering gefährdet. Zum Beispiel, weil sie auf eine Kuppe oder im oberen Bereich eines Hangs stehen.

Die Starkregengefährdungsklassen wurden in das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken (ZÜRS) eingearbeitet. Danach werden die Grundstücke in vier Risikoklassen eingeteilt. Bundesweit befinden sich 92,3 Prozent der Häuser in der günstigsten ZÜRS-Zone 1. Die Zone bestimmt, wie teuer eine Elementarschadenversicherung ist. Mehr zum Thema:Unwetter und Starkregen: Was Mieter jetzt wissen müssen

Wie teuer ist eine Elementardeckung, wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Ein Vergleich der Anbieter zeigt: Der Aufpreis zu einer normalen Police für ein durchschnittliches Gebäude in der ZÜRS-Zone 1 liegt je nach Anbieter in der Regel zwischen 50 und 150 Euro. Die meisten Versicherer verlangen zehn Prozent der Schadenssumme als Eigenbeteiligung des Versicherten, maximal 5000 Euro und mindestens 500 Euro.

Welche Leistungen sind wichtig?

Die Stiftung Warentest hat einige Leistungen ermittelt, die für jede Wohngebäudeversicherung wichtig sind. So sollte ein umfassender Schutz bei grober Fahrlässigkeit gewährleistet sein. Ob unbeaufsichtigte Weihnachtskerzen oder nicht gelöschtes Feuer im Kamin: Schnell kann daraus ein Brand entstehen. Auch Aufräum- und Abbruchkosten müssen ausreichend versichert sein. Für einen umgestürzten Baum können bis zu 2000 Euro kalkuliert werden.

Nach einem schweren Schaden müssen Haus oder Wohnung bisweilen komplett ausgeräumt werden. Deshalb ist die Übernahme von Transport- und Lagerkosten wichtig. Die Übernahme von Kosten durch behördliche Auflagen nach einem Schadensfall ist ein ebenso wichtiges Kriterium für eine sehr gute Absicherung.

Auslaufendes Heizöl oder Kunststoffe, die sich durch Hitze in giftige Substanzen verwandeln, müssen fachgerecht entsorgt werden. Deshalb sollte die Police auch Kosten einer Dekontamination abdecken. Auch wichtig: eine Versicherung von Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Dadurch könnte die Heizungs- oder eine teure Smart-Home-Anlage Schaden nehmen.

Wodurch unterscheiden sich die Tarife und Anbieter?

Bei den grundlegenden Versicherungsleistungen gibt es bei den meisten Tarifen und Anbietern keine Abstriche. Unterschiede liegen oft im Detail: Manche Anbieter versichern Sengschäden - etwa durch eine glimmende Zigarette oder glühendes Kaminholz – nur bis zu 15.000 Euro. Oder sie kommen für Transport- und Lagerkosten nicht auf, die entstehen können, wenn bei der Sanierung Gegenstände ausgelagert müssen.

Die Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen können nicht oder nur bis zu 1000 Euro übernommen werden. Auch die Übernahme der Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume erfolgt teilweise nur begrenzt. Auch interessant:Finanztipp: Geld sparen bei der Hausratversicherung

Muss eine bestehende Police beim Hauskauf übernommen werden?

Beim Kauf eines Hauses vom Vorbesitzer besteht meist eine Gebäudeversicherung, die der neue Eigentümer automatisch übernimmt. „Sicherer ist allerdings auch hier eine Überprüfung“, sagt Verbraucherschützerin Becker-Eiselen. Der neue Eigentümer kann die Police binnen eines Monats nach Eintragung im Grundbuch kündigen und sich dann selbst einen neuen Anbieter suchen.

Reicht der Versicherungsschutz erst einmal aus, kann man auch bis zum regulären Ablauf der Police abwarten. „In der Regel kann der Vertrag drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden“, sagt Becker-Eiselen. „Bei mehrjähriger Laufzeit ist das erst zum Vertragsende möglich.“