Berlin. Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich ab sofort testen lassen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Testpflicht.

  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Corona-Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten angeordnet
  • Die Testpflicht ist am Samstag in Kraft getreten
  • Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nicht selbst für den Test zahlen
  • Wer einen Corona-Test verweigert, dem drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro

Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich seit diesem Samstag auf das Virus testen lassen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Corona-Testpflicht auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet.

Wer muss sich testen lassen? Wer bezahlt die Tests? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Testpflicht.

Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten: Was gilt jetzt?

Gesundheitsminister Spahn hat eine generelle Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten angeordnet. Einem Test müssen sich nicht nur Urlauber unterziehen, sondern auch alle anderen Reisenden, die etwa von einem Familienbesuch zurückkehren. Für Pendler soll die Testpflicht nicht gelten.

Heimkehrer aus Risikogebieten können sich höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen lassen, bei der Einreise legen sie dann einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen – in der Türkei kostet das zum Beispiel 15 bis 30 Euro.

Wer diese Möglichkeit nicht hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Dies ist bis zu drei Tage nach der Einreise kostenlos möglich, wie eine Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) festlegt.

Generell müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft für 14 Tage in Quarantäne nach Hause begeben – es sei denn, sie haben ein negatives Testergebnis. Bis dieses vorliegt, dauert es in der Regel laut Gesundheitsministerium 24 bis 48 Stunden.

Ein positives Ergebnis meldet das Labor direkt an das Gesundheitsamt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quarantäne bleiben. Ein negatives Ergebnis heißt in den meisten Bundesländern, dass keine häusliche Quarantäne mehr nötig ist, wie das Ministerium erläutert.

Falls Einreisende aus Risikogebieten auf Aufforderung keinen Test dulden, drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Warum wird die Testpflicht für Reiserückkehrer eingeführt?

Der Gesundheitsminister und andere Befürworter der Testpflicht hoffen, verhindern zu können, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere Menschen mit Covid-19 anstecken und so neue Infektionsketten auslösen.

An ersten Ergebnissen sei zu sehen, dass bei ihnen die Rate positiver Tests höher sei als bei den Tests im Inland, sagte Susanne Johna, Vorsitzende des Ärzteverbands Marburger Bund. „Die Testpflicht könnte dies sogar noch deutlicher zutage fördern – denn es liegt nahe, dass Menschen mit einer Tendenz zu Risikoverhalten im Urlaub auch eher an freiwilligen Teststationen vorbeigehen.“

Ab wann gilt die Testpflicht?

Die Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten ist am Samstag, 8. August, in Kraft treten.

Corona-Testpflicht: Wo wird getestet?

Außer an den Flughäfen wird es auch an den Grenzübergängen für Autofahrer und Bahnreisende Teststationen geben. Für die konkrete Umsetzung der Testpflicht sind die Länder zuständig. Bayern etwa will an Autobahnen in der Nähe der Grenzübergänge zum Nachbarn Österreich sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg Stationen für Corona-Tests einrichten. Berlin hat auch am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) eine Teststelle eröffnet.

Wo es Testzentren gibt, soll man auch unter der ärztlichen Servicetelefonnummer 116 117 erfragen können.

Müssen die Reisenden selbst für die Corona-Tests bezahlen?

Die Tests kosten Reisende bis zu 72 Stunden nach der Einreise nach Deutschland nichts. Um glaubhaft zu machen, dass man im Ausland war, kann man etwa einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder andere Nachweise vorlegen.

Finanziert werden die Tests zunächst von den gesetzlichen Krankenversicherungen, auch für Privatpatienten. Der Bund übernimmt die Kosten dann aber über einen höheren Milliardenzuschuss an die Kassen. Vorgesehen sind 50,50 Euro für Laborleistungen, dazu kommen 15 Euro Vergütung für den Arzt.

Was ist die gesetzliche Grundlage der Corona-Testpflicht?

Grundlage der Testpflicht ist eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Sie bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag für die Corona-Krise festgestellt hatte. Damit kann das Bundesministerium Personen, die nach Deutschland einreisen und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen.

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Wer muss sich nach der Reise auf das Coronavirus testen lassen?

Welche Staaten als Risikogebiete mit einer erhöhten Infektionsgefahr gelten, legt die Bundesregierung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) in einer Liste fest. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

Zurzeit gibt es rund 130 solcher Gebiete. Dazu gehören beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko und die USA; Spanien steht mit Ausnahme der Regionen Aragonien, Katalonien und Navarra derzeit nicht auf der Liste. Lesen Sie hier: Diese Staaten gelten derzeit laut RKI als Corona-Risikogebiete

Was bringt die Testpflicht?

Wer aus einem Risikogebiet einreist und ein negatives Testergebnis erhält, umgeht die ansonsten vorgeschriebene 14-tägige häusliche Quarantäne für Heimkehrer aus solchen Regionen. Reisende aus Nichtrisikoländern können sich freiwillig und kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen – dann nicht am Flughafen, sondern etwa in Arztpraxen oder Gesundheitsämtern. Ziel ist es, die Infektionslage besser in den Blick zu bekommen und Ansteckungsketten möglichst rasch zu durchbrechen.

Was ist die Kritik an der Testpflicht?

Ob Spahns Corona-Testpflicht ein erfolgreiches Mittel gegen eine zweite Welle ist, ist umstritten. Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, sagte der „Welt“, die Testpflicht sei „Aktionismus“. Die Risikogebiete seien „viel zu pauschal“ eingeteilt worden und viele Hausärzte seien nicht für einen riesigen „Ansturm von Testwilligen“ ausgestattet.

Zudem sei es „absurd“, dass Reiserückkehrer dem Arzt glaubhaft machen müssten, tatsächlich im Ausland gewesen zu sein – etwa durch einen Boarding-Pass oder eine Hotelrechnung. „Wir sind Ärzte, die dafür da sind, Menschen zu behandeln und nicht die Außenstelle des Bundesgesundheitsministeriums“, sagte der Verbandsvorsitzende.

Die Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Ute Teichert, betonte zudem gegenüber unserer Redaktion: „Einmalige Tests bieten keine Sicherheit. Im Gegenteil: Sie können zu falscher Sorglosigkeit führen. Wer sich an einem der letzten Reisetage, zum Beispiel bei der Abschiedsparty am Strand, angesteckt hat, muss am Tag der Rückreise noch keinen positiven Befund haben.“

Um sicher festzustellen, ob jemand das Virus mitbringt, müsste man fünf Tage nach einem Test nochmals testen.

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(dpa/msb)