Berlin. Wer seine Steuererklärung richtig macht, kann hohe Rückzahlungen bekommen. Wir erklären alles zu Fristen, Formularen und Spartipps.

"Steuererklärung" - allein wenn dieses Wort erklingt, bekommen viele Leute das Grausen. Zu Unrecht, denn oft winken ordentliche Rückzahlungen vom Finanzamt. Ist man zur Abgabe verpflichtet, kann man sich noch ein wenig Zeit lassen - fällig ist die Erklärung für 2020 im Sommer 2021. Doch wie das so ist mit Dingen, die man weder gerne macht noch regelmäßig erledigen muss: Man vergisst, wie das noch mal ging mit der Steuererklärung.

Wir geben deshalb einen Überblick darüber, bis wann man seine Steuern gemacht haben sollte, welche Formulare für wen wichtig sind und wer überhaupt aktiv werden muss.

Was ist eine Steuererklärung?

Mit der Steuererklärung erhalten Finanzämter einen Einblick über die Vermögens- und Einkommenslage der Bürger. So wird errechnet, wie viel Steuer jeder einzelne Bürger zahlen muss.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wer nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt und ledig ist, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Denn die Lohnsteuer wird ohnehin automatisch Monat für Monat abgezogen. Doch dadurch gehen einem womöglich Hunderte Euro durch die Lappen. Wer dem Finanzamt also kein Geld schenken möchte, sollte freiwillig seine Steuererklärung machen. Lesen Sie hier: Viele Entlastungen - So viele Steuern sparen Sie 2021

Pflicht ist die Steuererklärung hingegen, wenn man 2020 etwa eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt hat:

  • Staatliche Leistungen wie Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld von mehr als 410 Euro empfangen
  • Selbständigkeit
  • Gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, davon ein Gehalt nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet
  • Unversteuerte Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten, zum Beispiel Honorare, Renten oder Mieten
  • Zusammenveranlagung mit berufstätigem Ehepartner, einer der beiden nach Steuerklasse V oder VI besteuert
  • Scheidung der Ehe oder Tod des Ehepartners und gleichzeitig neue Heirat innerhalb desselben Jahres
  • Inanspruchnahme von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug
  • Wohnsitz im Ausland, aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Da im Pandemiejahr 2020 besonders viele Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen waren, dürfte sich die Anzahl der Beschäftigten erhöhen, die 2021 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Für Familien hat eine Steuererklärung große Vorteile, weil es viel gibt, was Eltern absetzen können.

Wann muss ich die Steuererklärung für 2020 abgeben?

Wer eine Steuererklärung abgeben muss und sich selbst darum kümmert, muss sie bis zum 31. Juli 2021 beim Finanzamt einreichen – sonst drohen Strafzahlungen. Da der Stichtag allerdings auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist auf Montag, den 2. August 2021, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagt. In begründeten Fällen gewährt das Finanzamt eine Verlängerung der Abgabefrist.

Mehr Zeit darf sich lassen, wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Arbeit machen lässt. Dann ist die Steuererklärung 2020 bis Ende Februar 2022 fällig.

Wie kann man die Frist beim Finanzamt verlängern?

Wer es nicht schafft, seine Steuererklärung bis zum Stichtag am 31. Juli bzw. 2. August 2021 einzureichen, kann beim Finanzamt um Aufschub bitten, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Seit 2019 ist dies allerdings deutlich schwieriger: Die Fristverlängerung ist laut VLH nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn die Abgabe ohne eigenes Verschulden verpasst wurde.

Wer das Finanzamt um eine Fristverlängerung bittet, muss dies grundsätzlich schriftlich tun.

Was ist Elster?

Elster ist ein Akronym für Elektronische Steuererklärung. Es handelt sich dabei um ein Online-Portal, in dem Steuerzahler ihre Steuererklärung an das jeweilige Finanzamt übermitteln.

Wie viel Jahre kann man die Steuererklärung rückwirkend abgeben?

Auch Steuererklärungen aus den vergangenen Jahren lassen sich noch abgeben. In der Regel können Personen, die nicht zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind, dies noch bis zu vier Jahre später tun. Als Stichtag gilt in diesen Fällen jeweils der 31. Dezember.

Dementsprechend kann bis zum 31. Dezember 2021 also die Steuererklärung für 2017 oder die drauffolgenden Jahre beim Finanzamt eingereicht werden, sofern man dazu nicht verpflichtet war.

Braucht man einen Steuerberater für die Steuererklärung?

Die Steuererklärung an einen Profi abzutreten, hat mehrere Vorteile: Man muss sich nicht selbst mit dem doch eher drögen Stoff herumschlagen und gewinnt außerdem noch Zeit. Denn die Frist zur Abgabe verlängert sich mit einem Steuerberater deutlich bis Ende Februar 2022. Allerdings kostet die Dienstleistung natürlich Geld. Wie teuer sie werden kann, ist in der Vergütungsordnung für Steuerberater geregelt.

Eine günstige Alternative ist die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den Brutto-Jahreseinnahmen. Wer etwa zwischen 20.001 und 30.000 Euro einnimmt, zahlt bei der VLH seit Anfang 2021 119 Euro im Jahr. Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro. Im Gegenzug erhält man ähnliche Leistungen wie beim Steuerberater. Selbstständige und Gewerbetreibende sind allerdings von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen. Mitgliedern, die sich vom VLH beraten lassen wollen, hilft diese Checkliste.

Was kann man absetzen?

Die vier wichtigsten Bereiche, mit denen sich die Steuerbelastung senken lässt, sind laut Bund der Steuerzahler Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen.

Werbungskosten: Hierunter fallen alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, wie etwa Bewerbungskosten, Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit („Entfernungspauschale“), Fortbildungskosten, Berufskleidung oder ein häusliches Arbeitszimmer. Da das Finanzamt hierfür automatisch 1000 Euro im Jahr für jeden Arbeitnehmer berücksichtigt, lohnt sich eine detaillierte Kostenaufstellung also nur, wenn die Aufwendungen über diesem Betrag liegen. Zu den Werbungskosten zählen auch Kosten für einen Umzug, wenn der Wohnungswechsel beruflich bedingt ist und die Kosten vom Steuerzahler selbst getragen werden. Auch die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag zuhause fällt darunter.


  • Sonderausgaben: Hierzu gehören zum Beispiel Vorsorgekosten wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Auch Spenden an bestimmte Organisationen sind Sonderausgaben, ebenso wie Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen oder Kirchensteuer.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Steuerlich geltend gemacht werden können auch Krankheitskosten wie Arztkosten, Zuzahlungen zu Medikamenten, Zahnersatz, Brillen oder Kuren. Auch Katastrophenschäden wegen Unwetter oder Hochwasser zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Allerdings sieht das Einkommensteuergesetz eine zumutbare Eigenbelastung vor. Diese bemisst sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder.

  • Steuerermäßigungen: Der Staat fördert Dienstleistungen rund um den Haushalt und Handwerkerarbeiten. Beschäftigt man zum Beispiel eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe, kann man 20 Prozent der Kosten absetzen, maximal bis zu 510 Euro. Streichen Profis die Wände oder warten die Heizungsanlage, übernimmt der Fiskus davon ebenfalls 20 Prozent – bis zu einer Grenze von 1200 Euro. Gefördert werden aber nur die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, die Materialkosten hat der Steuerzahler selbst zu tragen.

  • Darüber hinaus können auch Mieter in den Genuss dieser Ermäßigungen kommen. Wenn etwa der Vermieter jemanden mit der Reinigung des Hausflurs oder der Pflege des Gartens beauftragt und das auf seine Mieter umlegt, können diese ihren Anteil bei der Steuererklärung mit der Betriebskostenabrechnung oder einer gesonderten Bescheinigung des Vermieters geltend machen.

    Steuererklärung 2020: Diese Pauschalen fallen höher aus

    Seit dem 1. März 2020 können Steuerzahler eine höhere Umzugskostenpauschale geltend machen. Diese steigt für Alleinstehende auf 820 Euro (zuvor: 811 Euro), für Verheiratete oder Alleinerziehende auf 1639 Euro (zuvor: 1622 Euro).

    Bei Dienstreisen gibt es eine höhere Verpflegungspauschalen: Steuerzahler, die mehr als acht Stunden am Tag dienstlich unterwegs waren, kann pro Tag in der Steuererklärung 14 Euro (vorher: 12 Euro) angeben. Bei einer Dienstreise, die an einem Tag mindestens 24 Stunden dauerte, können 28 Euro (vorher: 24 Euro) geltend gemacht werden.

    Berufskraftfahrer können sich seit 2020 zudem über eine Übernachtungspauschale freuen. Sie können für den An- und Abreisetag sowie für jede Übernachtung im Lkw acht Euro pro Arbeitstag in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten eintragen. „Wer zum Beispiel zwei Tage unterwegs war, aber nur einmal in seinem Fahrzeug übernachtet hat, kann dafür 16 Euro angeben“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

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    Welche Formulare braucht man für die Steuererklärung?

    Die VLH hat auf ihrer Webseite die wichtigsten Formulare aufgeführt. Neben dem zweiseitigen Mantelbogen, in dem unter anderem Namen, Steuer- und Kontonummer eingetragen werden, ist das für Arbeitnehmer etwa die „Anlage N“. Dort werden Angaben zum Lohn und zu Werbungskosten gemacht.

    Jeder, der Versicherungsbeiträge zahlt, braucht zudem die „Anlage Vorsorgeaufwand“. Sparer geben Einkünfte aus Kapitalvermögen, etwa Gewinne aus Aktienverkäufen oder Erträge aus Bausparverträgen, in der „Anlage KAP“ an.

    In der „Anlage R“ tragen Rentner ihre gesetzlichen Renten oder Renten aus privaten Versicherungen ein.

    Altersvorsorgler teilen die Beiträge (z.B. der Riester-Rente) in der „Anlage AV“. Vermieter benötigen zudem die „Anlage V“, Eltern die „Anlage Kind“.

    Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

    Nicht alle Rentner sind zur Steuererklärung verpflichtet. Allerdings kommen immer mehr durch gestiegene Rentenzahlungen hinzu. Generell gilt: Übersteigen Rentner den jährlichen Grundfreibetrag von 9048 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Verheiratete, dann müssen sie die Steuererklärung abgeben. Lesen Sie hier: Rentner zahlen dem Staat fast 43 Milliarden Euro Steuern

    Welche Belege muss ich bei der Steuererklärung einreichen?

    Das Einreichen von Belegen beim Finanzamt ist kein Muss mehr: Belege müssen inzwischen nur noch aufbewahrt werden – und werden bei Bedarf vom Finanzamt nachgefordert. Nur wenn in den Vordrucken und Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, müssen Belege nach wie vor mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

    (cho/raer/dpa)