Deutschland. Bayern und Berlin lockern die Maskenpflicht in Grundschulen. Andere Bundesländer behalten die Vorschrift vorerst bei – ein Überblick.

Bayern und Berlin lockern die Maskenpflicht ab dem 1. Oktober in Grundschulen. Andere Bundesländer sind bereits vorausgegangen, andere Länder zögern noch. Die Corona-Regeln wann Schülerinnen und Schüler einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen sind sehr unterschiedlich. Die Übersicht zeigt was aktuell gilt und wo sich bald etwas ändern könnte.

Maskenpflicht an Grundschulen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Ausgenommen von der Pflicht sind der Musik- und Sportunterricht, sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Der baden-württembergische Regierungssprecher Arne Braun hatte aber bereits gegenüber der Deutschen Presse-Agentur angegeben, dass man plane die Vorschrift zu lockern. Mitte Oktober soll über neue Regeln entschieden werden.

Maskenpflicht an Grundschulen in Bayern

Ab dem 4. Oktober entfällt die Maskenpflicht an Bayerns Grundschulen von der ersten bis zur vierten Klasse im Unterricht.

Maskenpflicht an Grundschulen in Berlin

Ab dem 4. Oktober müssen Grundschüler der ersten bis sechsten Klasse in Berlin keine Masken mehr im Unterricht tragen. Ältere Schüler ab der siebten Klasse benötigen weiterhin einen Mundschutz. Nur in Prüfungen sind sie von der Pflicht befreit.

Maskenpflicht an Grundschulen Brandenburg

Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sechs sind seit dem 23. August von der Maskenpflicht in Brandenburg befreit. Schüler der höheren Jahrgangsstufen und die Lehrkräfte tragen weiterhin einen Mundschutz.

Maskenpflicht an Grundschulen Bremen

In den Grundschulen von Bremen ist die Maskenpflicht bereits seit dem Frühjahr vollständig aufgehoben. Ab der fünften Klasse ist ein Mund-Nase-Schutz weiterhin nötig.

Maskenpflicht an Grundschulen Hamburg

In Hamburg gilt auch an Grundschulen weiterhin die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Ausnahmen gibt es nur beim Sportunterricht, Theater- und Musikunterricht.

Auch bei Prüfungen, Präsentationen und Klausuren können die Masken abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Meter eingehalten wird. Pläne diese Vorschriften zu lockern, gibt es aktuell nicht.

Maskenpflicht an Grundschulen Hessen

An hessischen Schulen gibt es aktuell keine Maskenpflicht im Unterricht. Eine medizinische Maske muss nur noch außerhalb des Sitzplatzes, also auf Gängen und im Treppenhaus, getragen werden.

Es gibt aber Ausnahmen: Nach den Herbstferien vom 11. Oktober bis 23. Oktober soll es zwei „Präventionswochen“ geben. Dann gilt auch wieder die Maskenpflicht am Platz, um Neuinfektionen durch Urlaubsreisen einzudämmen. Die Maßnahme wurde bereits nach den Sommerferien angewendet.

Außerdem kann die Maskenpflicht an einer Schule wieder eingeführt werden, wenn es ein größeres Ausbruchsgeschehen gibt. Sollte es in einer Klasse eine bestätigte Infektion geben, so müssen alle Schülerinnen und Schüler für zwei Wochen wieder einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Maskenpflicht an Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Maskenpflicht an Mecklenburg-Vorpommerns Schulen hängt von der sogenannten risikogewichteten Einstufung ab. Anhand der Hospitalisierungsquote, der 7-Tage-Inzidenz und der Auslastung der Intensivbetten werden Landkreise und kreisfreie Städte in verschiede Warnstufen eingeteilt. Wenn ein Kreis fünf Tage in Folge sich auf der untersten Stufe (grün) befindet, gibt es keine Pflicht eine Maske zu tragen. Liegt ein Kreis für drei Tage auf der nächsthöheren Stufe (gelb) wird die Maskenpflicht wieder eingeführt.

Nach den Herbstferien vom 2. Oktober bis 9. Oktober müssen die Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Einstufung des Landkreises wieder für zwei Wochen eine Maske tragen, um Infektionen nach Urlauben zu vermeiden.

Maskenpflicht an Grundschulen in Niedersachsen

Seit Ende September gibt es für Erst- und Zweitklässler in Niedersachsen keine Maskenpflicht im Unterricht. Für die dritten und vierten Schulklassen könnte es nach den Herbstferien vom 18. Oktober bis 29. Oktober eine Lockerung geben. Das sagte der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Bundesländer schaffen die Maskenpflicht in Grundschulen nach und nach ab.
Die Bundesländer schaffen die Maskenpflicht in Grundschulen nach und nach ab. © dpa | Gregor Fischer

Maskenpflicht an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht in Innenräumen. Nur beim Musik- und Sportunterricht darf bei genügend Abstand, auf den Mundschutz verzichtet werden.

Die nordrhein-westfälische Bildungsministerin Yvonne Gebauer (FDP) will noch vor dem Beginn der Herbstferien am 11. Oktober mitteilen, inwiefern die Maskenpflicht fortgeführt wird.

Maskenpflicht an Grundschulen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz orientiert sich für die Maskenvorschrift an einem Ampelmodell. Die Landkreise werden anhand von den Leitindikatoren der Sieben-Tage-Inzidenz, der Rate der Corona-Krankenhauspatienten und der Corona-Intensivpatienten in Warnstufen eingeteilt.

In den ersten beiden Warnstufe gibt es in Grundschulen eine Maskenpflicht in Innenräumen aber nicht am Platz. Wird die dritte Warnstufe erreicht, muss auch dort eine Maske aufgesetzt werden. Ausgenommen sind nur der Sport- und Musikunterricht, sowie Prüfungen und Kursarbeiten.

Maskenpflicht an Grundschulen in Saarland

Seit dem 1. Oktober gibt es keine Maskenpflicht mehr an Schulen im Saarland – egal ob in Innenräumen oder Draußen.

Maskenpflicht an Grundschulen in Sachsen

In Sachsen sind Grundschüler generell von der Maskenpflicht ausgenommen. Ab einer Inzidenz von 35 muss nur in weiterführenden Schulen ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Maskenpflicht an Grundschulen in Sachsen-Anhalt

Alle Schülerinnen und Schüler und auch die Lehrkräfte müssen im Unterricht keine Maske tragen. Nur wer den Platz verlässt, muss in Sachsen-Anhalt einen Mund-Nase-Schutz aufsetzen.

Personen mit leichten Erkältungssymptomen dürfen das Schulgelände zwar betreten, müssen aber auch im Unterricht eine Maske tragen.

Maskenpflicht an Grundschulen in Schleswig-Holstein

Seit dem 22. Februar 2021 müssen alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände eine Maske tragen. Ausnahmen macht Schleswig-Holstein nur für den Musik- und Sportunterricht und bei längeren Prüfungen.

Der schleswig-holsteinische Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hat aber Ende September im Landtag Änderungen angekündigt. Das Ziel sei, die Maskenpflicht in den Schulen Ende Oktober auslaufen zu lassen.

Maskenpflicht an Grundschulen in in Thüringen

Thüringen hat ein Frühwarnsystem mit vier Stufen. Sie leiten sich aus der Sieben-Tage-Inzidenz und der Situation in den Krankenhäusern ab. In der Basisstufe und der ersten Warnstufe gibt es weder für Schülerinnen und Schüler noch für die Lehrkräfte eine Maskenpflicht im Unterricht. In der Warnstufe zwei sind Grundschüler der Klasse eins bis vier immer noch von der Maskenpflicht befreit, wenn sie geimpft oder getestet sind. Ab der Warnstufe drei gilt die Maskenpflicht im Unterricht ausnahmslos für alle.