Berlin. Eltern- und Kindergeld beantragen bedeutet für viele: Papierkram. Ab Januar sollen Eltern Anträge komplett online stellen können.

Junge Eltern können ein Klagelied davon singen: Will man als Mutter oder Vater Finanzhilfen vom Staat beantragen, kann das enormen bürokratischen Aufwand bedeuten. Das könnte sich bald ändern: Ein neues Gesetz soll dafür sorgen, dass Eltern in Zukunft ohne lästigen Papierkram finanzielle Unterstützung beantragen können – und zwar über das Internet. Ab wann ist die Änderung zu erwarten und wie können Eltern dann Kindergeld und Elterngeld online beantragen ?

Kindergeld und Elterngeld: Neues Gesetz will Eltern Papierkram ersparen

Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld in einem Rutsch online beantragen: Das ist das erklärte Ziel eines geplanten Gesetzes, das der Bundestag am 4. November auf Initiative der Bundesregierung verabschiedet hat. Dabei handelt es sich um das sogenannte Digitale-Familienleistungen-Gesetz . „Kindergeld beantragen wird endlich so einfach wie Onlinebanking oder Onlineshopping“, erklärte Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU).

Damit die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, muss allerdings nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen. Wie das Bundesfamilienministerium schreibt, soll das Gesetz noch im November im Bundesrat beraten und zum 1. Januar 2021 verkündet werden.

Mit dem Gesetz werden „die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zugang zu zentralen Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung . Im Mittelpunkt sollen demnach zunächst das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung des Kindes stehen.

Elterngeld und Kindergeld können Mütter und Väter wohl künftig bequem online beantragen. Die Neuregelung soll Papierkram und bürokratische Hürden abbauen.
Elterngeld und Kindergeld können Mütter und Väter wohl künftig bequem online beantragen. Die Neuregelung soll Papierkram und bürokratische Hürden abbauen. © iStock | shurkin_son

Leistungen für Eltern bündeln, Datenaustausch zwischen Behörden ausbauen

In erster Linie sollen die Reform verschiedene Leistungen für Eltern gebündelt werden. Darüber hinaus will man den elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden ausbauen. Informationen über die Geburt des Kindes sollen künftig automatisch weitergeleitet werden, ebenso Angaben über das Einkommen der Eltern, nach dem sich anschließend die Höhe des Elterngeldes richtet.

Wollen Eltern im neuen Jahr Elterngeld und Kindergeld beantragen , sollen sie beispielsweise ihre persönlichen Daten nicht mehrfach bei verschiedenen Behörden eingeben müssen – der Gang zum Amt entfällt. Stimmen Eltern zu, können die Behörden dann erforderliche Daten untereinander abfragen. „Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden. Deshalb bündeln wir die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Bislang kann es sich für jungen Eltern aufwendig und unübersichtlich gestalten, alle staatlichen Leistungen zu erhalten:

  • Wollen Eltern einen Antrag auf Kindergeld stellen, müssen sie diesen ausfüllen, ausdrucken und per Post an die Familienkasse schicken.
  • Möchte man Elterngeld beziehen, können Väter und Mütter in einigen Bundesländern bereits Online-Anträge stellen, in anderen ist das bislang weiter nur per Post möglich.
  • Die Geburt ihres Kindes müssen die Eltern beim örtlichen Standesamt anzeigen. Dieses stellt dann die Geburtsurkunde aus. Das Dokument wiederum haben Eltern vorzulegen, wenn sie Elterngeld beantragen wollen.

Diese bürokratische Odyssee soll Eltern künftig erspart bleiben.

Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld online per Kombiantrag

„Nicht die Eltern laufen von Behörde zu Behörde, sondern die Daten“, versprach Familienministerin Giffey nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Statt mühsam Papiernachweise beim Arbeitgeber, der Krankenkasse oder dem Standesamt zu sammeln, soll alles digital mit wenigen Klicks gehen, verspricht Giffey.

Wird ein Kind geboren, können Eltern demnach Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld einfach in einem „Kombiantrag“ digital online beantragen.

Kein flächendeckender Start zum Jahreswechsel

Doch selbst wenn der Bunderat das Digitale-Familienleistungen-Gesetz durchwinkt, müssen sich Eltern vielerorts wohl gedulden: Das Gesetz würde es zunächst rechtlich erlauben, „die neuen digitalen Möglichkeiten unmittelbar dort zu nutzen, wo die technischen Voraussetzungen bei den örtlichen Behörden bereits vorliegen“, schränkt das Familienministerium ein. Das heißt: Eltern müssen sich zu Jahresbeginn abhängig vom Wohnort bei den Behörden erkundigen, wie weit sie technisch sind.

In Bremen immerhin steht der genannte Kombiantrag mit elektronischem Datenaustausch bereits in den Startlöchern – als Pilotprojekt mit dem Namen „ELFE“. Wer hier an Fabelwesen mit Flügeln denkt, muss enttäuscht werden: das Kürzel steht für die Anwendung „Einfach Leistungen für Eltern“ und kann samt Erklärvideo bereits online erkundet werden. Ab 2022 sollen die digitalen Vorteile dann bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen, so das Ministerium.

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    (mahe/dpa)