Osterode. Im Bereich Osterode werden die gesetzlich vorgeschriebene Komposttonne und ein Laubsack mit einer Kapazität von 70 Litern eingeführt.

In der Abfallbeseitigung im Landkreis Göttingen wird es im kommenden Jahr teils erhebliche Änderungen geben. Für die entsprechenden Satzungen hat sich der Umweltausschuss des Landkreises ausgesprochen. Trotz der Landkreisfusion wird es weiter zwei unterschiedliche Abfallwirtschaftssatzungen und damit unterschiedliche Regeln geben. Grund: die unterschiedlich gewachsenen Strukturen und Rahmenbedingungen in den Altkreisen. Daher werden die öffentlichen Einrichtungen wie bisher getrennt weitergeführt.

Eine der wichtigsten Änderungen im Gebiet des Altkreises Göttingen: die Regelungen für den Sperrmüll. Gegen eine Gebühr kann der Auftraggeber beantragen, dass Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott aus der Wohnung oder dem Keller geholt werden. Gründe für dieses Angebot sind der demografische Wandel und vermehrte Bürgeranfragen. Für die Abfallarten Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott kann zudem ein Wunschtermin beantragt werden – auch dies gegen eine gesonderte Gebühr. Darüber hinaus wird die Sperrmüllmenge pro Abholung auf vier Kubikmeter beschränkt. „Derzeit“, so die Begründung, „werden ganze Hausentrümpelungen und -renovierungen über die Abfuhr abgewickelt, was auch diejenigen mitbezahlen, die in einer Wohnung leben.“ Diese Belastung der Sperrmüllabfuhr sei für die Kreisabfallwirtschaft nahezu unkalkulierbar.