Göttingen. Mögliche Anschlagspläne seien nicht konkret genug gewesen, so die Generalstaatsanwaltschaft. Auf die Abschiebeanordnung hat das keinen Einfluss.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Den Podcast beenden?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
00:00
00:00