Berlin. Sahra Wagenknecht hat an der Ostsee einen vermögenden Gönner. Ihr Bündnis bekommt von ihm bereits zum zweiten Mal einen Millionenbetrag gespendet.

Die Parteikasse des neu gegründeten Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) füllt sich. Ein Privatmann hat der Partei rund um die ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken Mitte März eine Spende von gut vier Millionen Euro überwiesen. Das geht aus der Veröffentlichung des Bundestages hervor. Genau waren es 4,09 Millionen Euro. Als Spender gibt der Bundestag Thomas Stanger aus Klütz in Mecklenburg-Vorpommern an. Er hatte dem Bündnis Sahra Wagenknecht im Januar schon einmal 990.000 Euro zukommen lassen.

Welche Dimension diese Spenden haben, zeigt ein Vergleich: Im vergangenen Jahr war die CDU am erfolgreichsten beim Einsammeln von Großspenden gewesen - mit Einnahmen von gut einer Million Euro. BSW-Schatzmeister Ralph Suikat sagte dem „Spiegel“, das bei der Europawahl im Juni erstmals wählbare Bündnis konkurriere mit Parteien, „die allein für den Europawahlwahlkampf ein Budget von über zehn Millionen Euro zur Verfügung haben“. Die Partei sei daher auch in Zukunft auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Hohe Einzelspenden sind meldepflichtig

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50.000 Euro müssen sie der Bundestagspräsidentin sofort melden. Sie muss die Angaben zeitnah veröffentlichen.

Von der staatlichen Parteienfinanzierung profitiert das Bündnis Sahra Wagenknecht noch nicht, weil diese an Wahlergebnisse geknüpft ist. Anders als die etablierten Parteien verfügt sie auch nicht über hohe Mitgliedsbeiträge und einen über Jahrzehnte aufgebauten Kapitalstock.

So kam zum Beispiel die SPD laut Rechenschaftsbericht im Jahr 2022 auf Einnahmen von mehr als 54 Millionen Euro aus Mitgliedsbeiträgen und von fast 48 Millionen Euro aus staatlichen Mitteln. Das Reinvermögen der SPD betrug demnach rund 263 Millionen Euro. Selbst die Linke - der direkte Konkurrent des BSW - kam 2022 auf Einnahmen von jeweils mehr als 10 Millionen Euro aus Mitgliedsbeiträgen und aus staatlichen Mitteln.