Karlsruhe. Gegen einen Linksextremen wird nach Angriffen auf Rechte in Budapest ein neuer Haftbefehl erwirkt. Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung.

Nach Angriffen auf mutmaßlich Rechte in Budapest hat die Bundesanwaltschaft wegen besonderer Bedeutung das Verfahren übernommen und gegen einen mutmaßlich Linksextremen einen neuen Haftbefehl erwirkt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat zugleich den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet, wie die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte. Es bestehe gegen den Deutschen der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen.

Die Angehörigen der Vereinigung teilen laut Bundesanwaltschaft eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhalte. Die Vereinigung habe das Ziel, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen.

Der Vorfall

Der Beschuldigte soll mit anderen Mitgliedern der linksextremistischen Vereinigung am 9. Februar 2023 an einem Überfall auf drei Personen vor einem Café in Budapest teilgenommen haben, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Opfer wurden teils erheblich verletzt.

Die Angriffe ereigneten sich anlässlich des „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen. Sie gedenken dabei des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945.

Die Angreifer sollen mehrfach mit Schlagstöcken und anderem Schlagwerkzeug auf die mutmaßlichen Rechten eingeschlagen haben. Die Opfer erlitten Prellungen, Quetschungen und teils Knochenbrüche. Der Beschuldigte soll sich an der Ausspähung der Opfer beteiligt und während des Angriffs die Umgebung abgesichert haben.

Am späten Abend des 10. Februar 2023 soll er mit anderen Linksextremen zwei Personen verfolgt und diese auf offener Straße hinterrücks angegriffen haben. Sie hätten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht gesprüht und wiederholt auf sie eingeschlagen. Auch nachdem ein Geschädigter schon bewusstlos auf dem Gehsteig gelegen habe, habe die Gruppe ihm mit einem Schlagwerkzeug weitere Schläge auf den Kopf und den gesamten Körper versetzt. Das Opfer erlitt multiple Gesichts- und Schädelfrakturen.

Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 11. Dezember 2023. Auf dieser Grundlage ist der Beschuldigte seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren am 29. Februar 2024 wegen der besonderen Bedeutung übernommen.