Berlin. Das umstrittene Gesetz zur Freigabe von Cannabis hat den Bundesrat passiert. Die Legalisierung tritt zum 1. April in Kraft.

Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat entschied sich am Freitag gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

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Mit der teilweisen Legalisierung will die Ampel-Koalition eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.

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Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

Die Reaktionen zur Cannabis-Legalisierung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Entscheidung begrüßt: „Der bisherige rein repressive Umgang mit Cannabis war offensichtlich gescheitert. Blühende Schwarzmärkte und Menschen, die in die Kriminalität gedrängt wurden, waren das Ergebnis“, sagte Buschmann unserer Redaktion. „Es war an der Zeit, zu einer neuen Drogenpolitik zu kommen.“ Der Bundesjustizminister hob hervor, dass mit den neuen Cannabis-Regeln „Realismus und Prävention“ verbunden würden, „eben ohne die Risiken von Cannabis zu verharmlosen“. Buschmann ergänzte: „Ich bin mir sicher, dass die neuen Regeln auch schon bald zu einer Entlastung für unsere Justiz führen werden.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußerte sich ebenfalls positiv. „Zwar ist das Cannabisgesetz keine wirkliche Legalisierung. Es entkriminalisiert jedoch den Konsum und trägt dem Grundsatz Rechnung, dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen darf“, sagte Rechtsanwältin Gül Pinar, Mitglied im Ausschuss Strafrecht des DAV, unserer Redaktion. Es sei „logische Konsequenz, dass noch nicht vollstreckte Strafen überprüft, angepasst und gegebenenfalls erlassen werden“, so Pinar. „Die Sorge, dass dadurch ein höherer Arbeitsaufwand entstünde, kann kein Argument dafür sein, ein rechtsstaatlich gebotenes Gesetz zu verschieben – zumal langfristig zahlreiche Verfahren entfallen und Justiz sowie Behörden dadurch entlastet werden.“ Der Deutsche Anwaltverein sehe es „positiv, dass der Vermittlungsausschuss nicht zur Blockade des bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zweckentfremdet wird“, hob Pinar hervor.