Hamburg. Bei den gewaltsamen Protesten zum G20-Gipfel bietet sich ein Bild der Zerstörung. Bleiben die Betroffenen auf den Schäden sitzen?

Flaschen fliegen, Fensterscheiben bersten, Autos brennen: Noch vor dem offiziellen Beginn des G20-Gipfels an diesem Freitag kam es in Hamburg zu gewalttätigen Ausschreitungen. Auf den Straßen, wo sonst das blühende Leben herrscht, bietet sich ein Bild, das fast an einen Bürgerkrieg erinnert.

Leidtragende sind die, die Opfer der Zerstörung geworden sind und denen ein Schaden entstanden ist. Doch wer zahlt eigentlich dafür? Wir klären die wichtigsten Fragen.

• Wer haftet für die Schäden?

„Grundlegend gilt: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen“, erklärt ein Sprecher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unserer Redaktion. Häufig bestehe bei großen Demonstrationen wie jetzt in Hamburg aber das Problem, dass sich die Verantwortlichen nicht ermitteln lassen.

• Wer muss dann den Schaden bezahlen?

„In vielen Fällen kommt die Versicherung für den Schaden auf“, sagt der Sprecher. Im schlimmsten Fall bleibe der Geschädigte aber auf den Kosten sitzen.

• Deckt die KfZ-Haftpflicht Schäden am Auto ab?

Nein. Sie greift nur, wenn anderen am Auto Schäden entstehen. Die eigenen Schäden übernimmt sie dagegen nicht.

• Ist eine Vollkaskoversicherung notwendig oder reicht auch Teilkasko?

Laut dem Sprecher übernimmt sowohl die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung Schäden am Auto – allerdings mit Abstufungen. Während bei der Teilkaskoversicherung Schäden wie etwa durch Feuer oder Fensterbruch abgedeckt sind, übernimmt die Vollkasko darüber hinaus auch noch Schäden wie etwa an den Seitenspiegeln oder an der Fahrzeug-Karosserie.

Wurde zum Beispiel der Lack des Autos durch einen Steinwurf beschädigt und zuvor nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, bleibt der Besitzer auf den Kosten sitzen.

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    • Welche Versicherung greift bei Gebäudeschäden?

    Das kommt auf die Art der Zerstörung an. Handelt es sich beispielsweise um einen durch einen Brandsatz verursachten Feuerschaden, greift in der Regel die private Wohngebäude- und Hausratsversicherung.

    Doch nicht alle Schäden sind dabei abgedeckt. „Reine Sachbeschädigungen, wie zum Beispiel der durch einen Steinwurf beschädigte Außenputz, sind nicht automatisch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung mitversichert“, erklärt der Sprecher. Dafür würden Versicherungen allerdings spezielle Produkte anbieten. Bei Fensterschäden greift die Glasbruchversicherung.

    • Wie können sich Gewerbetreibende absichern lassen?

    Sie haben die Möglichkeit, eine Police mit einer erweiterten Deckung abzuschließen („Extended Coverage“), die Sachschäden durch „Innere Unruhen“ „böswillige Beschädigungen“ mit einschließt. Kommunen, größere Handelsketten und Filialbetriebe haben diese Art der Versicherung aber im Regelfall bereits. (bekö/cla)